Energiekostenzuschuss: Nachfrist für Voranmeldung

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Kategorie: Steuerberatung

Jene energieintensiven Betriebe, die im November keine Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss gestellt haben, können das nun in der Nachfrist von 16. – 20. Jänner 2023 nachholen. Die fristgerechte Voranmeldung ist Voraussetzung für die Antragstellung! 


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