Wer knackt die Steuernuss?

Knifflige Steuerfragen warten nur darauf, von Ihnen gelöst zu werden! Machen Sie die Probe aufs Exempel.

Steuernuss 3 / 2024

Magnus verlässt Österreich. Es zieht ihn nach Belgien. Er möchte mit Ende des Jahres sein österreichisches Unte­rnehmen an seine beiden Kinder übergeben. Welche neue gesetzliche Regelung könnte für Magnus und seine Nachfolger bei der Unternehmens­übergabe interessant sein?

  1. Für Familienbetriebe gilt ab 2025 automatisch eine umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Befreiung.
  2. Bei Übergabe von Betrieben im Familien­kreis kann beim Finanzamt ab 2025 ein Antrag auf Begleitung der Unternehmensübertragung gestellt werden.
  3. Für Streitigkeiten bei einem Wegzug nach Belgien ist seit 1. Oktober 2024 nicht mehr der EuGH, sondern das Europäische Gericht EuG (früher „Europäisches Gericht erster Instanz“) mit Sitz in Luxemburg zuständig.
  4. Ab 2025 entfällt bei Betriebsübergabe im Familienkreis für zwei ­Jahre die Sozialversicherungspflicht für die Übernehmer.

Steuernuss 2 / 2024

Magnus ist Jurist. Seit vielen Jahren werkt er für ein großes Finanzunter­nehmen in Wien. Anfang 2024 hat sich sein Sohn als Steuerberater selbst­ständig gemacht. Aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels bittet der Junior nun den Senior um dessen Mitarbeit. Er stellt Magnus in seiner Kanzlei für fünf Wochenstunden an, um Spezialaufgaben zu erledigen. Als der Geschäftsführer des Finanz­unternehmens das erfährt, ruft er Magnus empört zu sich und droht ihm mit Kündigung, sollte er seine Tätigkeit in der Steuerkanzlei des Sohnes nicht umgehend beenden. Auf welche neue Rechtslage wird Magnus seinen zornigen Chef aufmerksam machen?

  1. Aufgrund des EuGH-Urteils Bundy kann der Arbeitgeber eine zusätzliche Mitarbeit in Familienbetrieben gar nicht untersagen.
  2. Nebentätigkeiten bis zu 5 Wochenstunden sind laut AngG seit 2023 nicht mehr genehmigungspflichtig.
  3. Mit der AVRAG-Novelle 2024 wurde ein Recht auf Mehrfachbeschäftigung eingeführt.
  4. Für Zweitbeschäftigungen in bundesweiten Mangelberufen ist seit März 2024 eine Genehmigung durch den Haupt-Dienstgeber nicht erforderlich.

Steuernuss 1 / 2024

Magnus studiert an der Technischen Universität. Er befasst sich gemeinsam mit ein paar Gleichgesinnten intensiv mit den praktischen Anwendungsmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz. Seit Kurzem arbeiten die Jungtechniker für ein norwegisches Hightech-Unternehmen an einem vielversprechenden Projekt – per Werkvertrag. Die Studentenrunde überlegt nun, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Dabei taucht als mögliche Rechtsform immer wieder die Flexible Kapitalgesellschaft auf. Welchen speziellen Vorteil bietet die FlexCo, verglichen mit einer herkömmlichen GmbH?

  1. Für die FlexCo gilt ein reduzierter Körperschaftsteuersatz von 19 %.
  2. Die FlexCo sieht eine neue Form von Kapitalbeteiligung vor – die sogenannten „Unternehmenswert-Anteile“.
  3. Die FlexCo kann ihr Stammkapital auch in Bitcoins angeben.
  4. In einer FlexCo fallen in den ersten drei Jahren nach Gründung keine Lohnabgaben an.

Steuernuss 4 / 2023

Magnus ist Geschäftsführer eines IT-Unternehmens. In seiner Freizeit leitet er den Männerchor des gemeinnützigen Musikvereins „aka bella“. Weil der landesweit bekannte Chor 2024 ein Jubiläum feiert und eine CD aufnehmen möchte, stehen dem ehrgeizigen Chorleiter im nächsten Jahr zahlreiche Probentage bevor. Auf welche steuerliche Neuerung im Jahr 2024 darf sich Magnus freuen?

  1. Magnus ist als Chorleiter von der neuen ORF-Haushaltsabgabe befreit.
  2. Der Musikverein kann Magnus eine steuerfreie Freiwilligenpauschale von bis zu EUR 3.000,–/Jahr auszahlen.
  3. Magnus kann sämtliche CD-Produktionskosten als Betriebsausgabe in seinem IT-Unternehmen absetzen.
  4. Der Musikverein kann 50 % der Einnahmen aus dem CD-Verkauf steuerfrei an Magnus auszahlen.

Steuernuss 3 / 2023

Magnus hat sich vor zwei Jahren als Elektrotechniker selbstständig gemacht und auf den Verkauf und die Installation von Photovoltaikanlagen spezialisiert. Im Jahr 2023 wird das junge Unternehmen voraussichtlich einen kräftigen Gewinn erwirtschaften. Magnus möchte in Zeiten galoppierender Inflation sein tüchtiges Mitarbeiterteam am Unternehmenserfolg teilhaben lassen und ein weiterhin attraktiver Arbeitgeber bleiben. Sein Steuerberater empfiehlt ihm die Auszahlung einer Teuerungsprämie, weil diese steuerliche Vorteile bringt. Welche Abgaben fallen bei der Auszahlung einer Teuerungsprämie im Jahr 2023 nicht an?

  1. Die Teuerungsprämie ist völlig lohnsteuerfrei.
  2. Es fallen keine Sozial­versicherungsbeiträge an.
  3. Die Kommunalsteuer von 3 % entfällt.
  4. Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von 3,7 % ist nicht abzuführen.

Steuernuss 2 / 2023

Magnus ist geschäftsführender Alleingesellschafter der Fountain Holding GmbH. Die Gesellschaft existiert seit über 50 Jahren, hat keine Mitarbeiter und bezieht ausschließlich steuerfreie Beteiligungserträge aus ihren Tochtergesellschaften. Magnus, der schottische Vorfahren hat, ärgert sich über jeden Cent, den er an den Fiskus abliefern muss. Kürzlich hat er den Entwurf des Start-up-Pakets studiert. Auf welche geplante Änderung (ab 2024) darf sich der alte Geizhals besonders freuen?

  1. Für Holdinggesellschaften wird keine Mindestkörperschaftsteuer mehr festgesetzt.
  2. Die KESt auf Dividenden aus Holdinggesellschaften sinkt auf 23 %.
  3. Das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH wird von EUR 35.000,– auf EUR 10.000,– gesenkt.
  4. Die Mindestkörperschaftsteuer sinkt für GmbHs auf EUR 500,– pro Jahr.