Wer knackt die Steuernuss?

Knifflige Steuerfragen warten nur darauf, von Ihnen gelöst zu werden! Machen Sie die Probe aufs Exempel.

Steuernuss 3 / 2026

Marco Smart ist erfolgreicher Rechtsanwalt. Seit vielen Jahren macht er den steuerlichen Gewinnfreibetrag geltend. Meistens investiert er in geeignete Wertpapiere, wodurch er sich kräftig Einkommensteuer spart. Demnächst will Marco seine gesamte Kanzleiausstattung (Möbel und EDV-Hardware) erneuern. Er fragt seine Steuerberaterin, ob er das heuer noch umsetzen soll.

Warum wird ihm die Steuerberaterin empfehlen, die Investition erst 2027 zu tätigen, 2026 hingegen Wertpapiere anzuschaffen?
 

  1. Der Gewinnfreibetrag für Wertpapierkäufe wurde für 2026 temporär um 50 % erhöht.
  2. Auf Sachinvestitionen kann ab 1.1.2027 zusätzlich zum Gewinnfreibetrag auch ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden.
  3. Ab 2027 steht der Gewinnfreibetrag nur noch für Sachinvestitionen zu, Wertpapiere haben drei Jahre „Pause“.
  4. Büroausstattung kann ab 2027 steuerschonend auf zwei Jahre verkürzt abgeschrieben werden.

Steuernuss 2 / 2026

Marco Smart ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Smart Immo GmbH. Die Gesellschaft hat in den goldenen Zeiten vor Corona hohe Gewinne gemacht. Um sich die KESt zu ersparen, hat Marco über mehrere Jahre keine Dividenden an sich ausgeschüttet, sondern Geld von seiner Gesellschaft „ausgeborgt“. Sein Verrechnungskonto weist daher 2026 eine Verbindlichkeit von EUR 1 Mio. aus. Was ändert sich nun durch das neue Budgetbegleitgesetz für unseren Mister Smart voraussichtlich ab 2027?

  1. Marco muss eine eindeutige fremdübliche Darlehensvereinbarung mit der Smart Immo GmbH abschließen, ansonsten gilt das Verrechnungsgeld als ausgeschüttet.
  2. Für das Verrechnungsgeld fallen Stundungszinsen in Höhe von 6,03 % an das Finanzamt an.
  3. Marco muss ab 2027 jährlich mindestens EUR 50.000,– an die Smart Immo GmbH zurückzahlen.
  4. Die Smart Immo GmbH muss bis spätestens 31.12.2027 Wertpapiere in Höhe von 50 % der Verrechnungsforderung anschaffen.

Steuernuss 1 / 2026

Marco Smart ist Geschäftsführer der Smart Restruct GmbH. Zwei seiner Dienstnehmer haben ihren Wohnsitz in der Slowakei und arbeiten tageweise auch im Homeoffice in Bratislava. Die beiden Consulter beraten unter anderem slowakische Kunden und besuchen diese praktischerweise direkt vom Homeoffice aus. Worauf muss Marco Smart in diesem Zusammenhang ganz besonders achten?

  1. Der VwGH hat entschieden, dass die Homeoffice-Pauschale nur für im Inland befindliche Telearbeitsplätze steuerfrei ausbezahlt werden darf.
  2. Marco Smart muss überprüfen, ob die Tätigkeit seiner Dienstnehmer in der Slowakei eine steuerliche Homeoffice­-Betriebsstätte seiner 
    Gesellschaft begründet.
  3. Für Dienstreisen in der Slowakei gelten seit 1.1.2026 neue Taggeld- und Nächtigungsgeldbestimmungen.
  4. Aufgrund des neuen slowakischen Restrukturierungsgesetzes (ZDR 2025) haften ab 2026 auch Sanierungsberater wie die Smart Restruct GmbH für bestimmte Schulden ihrer insolventen Kunden.

Steuernuss 4 / 2025

Marco Smart ist ein gefragter Spezialist für Cyber- und IT-Security. Sein Umsatz liegt – wie in den beiden Vorjahren – auch heuer wieder bei rund EUR 300.000,– netto. Vorwiegend arbeitet er im Home-Office, seine Betriebsausgaben sind gering. Marcos Einkommensteuerlast ist hingegen hoch, worüber er sich grün und blau ärgert. Welche steuerliche Erleichterung lindert nun heuer seinen Ärger?

  1. Marco Smart kann seine Einkünfte 2025 günstiger versteuern, weil die Regeln für die Basispauschalierung ausgeweitet wurden.
  2. Für Einkünfte im Bereich Cyber-Security gilt ab 2025 der Hälfte-Steuersatz.
  3. Die Home-Office-Pauschale wurde für 2025 und 2026 befristet auf 22 % der Einnahmen angehoben.
  4. Einkünfte im Bereich Cyber-Security werden seit 2025 dort besteuert, wo der Server steht. Marco Smart arbeitet über einen Server in Dubai und ist damit in Österreich vollständig steuerbefreit.

Steuernuss 3 / 2025

Marco Smart ist seit Kurzem Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, die insgesamt zehn natürliche Personen als Gesellschafter hat. Marco kennt die Herrschaften bisher nur zum Teil persönlich. Was muss Marco nun unverzüglich machen, um nicht gegen eine neue gesetzliche Bestimmung zu verstoßen?

  1. Marco muss an die PVA melden, welche Gesellschafter ab 2026 zur Teilpension berechtigt sind.
  2. Marco muss alle Gesellschafter zur Weihnachtsfeier einladen.
  3. Marco muss bis Ende 2025 mit allen Gesellschaftern einen Energiegemeinschaftsvertrag abschließen.
  4. Marco muss – unverzüglich und nachweislich – alle Gesellschafter fragen, ob sie ihre Gesellschaftsanteile treuhändig halten.