Wer knackt die Steuernuss?

Knifflige Steuerfragen warten nur darauf, von Ihnen gelöst zu werden! Machen Sie die Probe aufs Exempel.

Steuernuss 4 / 2022

Herr Magnus ist Geschäftsführer eines großen Hotelbetriebes. Beim Antrag auf Fixkostenzuschuss und Ausfallbonus hat sich Herr Magnus 2021 absichtlich – aber von der COFAG unbemerkt – kräftig verrechnet. Mit der viel zu hohen Förderung konnte er die angespannte Liquidität seines Unternehmens verbessern. Nun kündigt sich eine Corona-Förderungsprüfung an. Was muss Herr Magnus unbedingt zuerst tun, um nicht in ganz böse Schwierigkeiten zu geraten?

  1. Magnus muss zuerst den Korrekturbetrag ermitteln und dann vollständig an die COFAG zurückzahlen.
  2. Magnus hat Förderbetrug begangen, das Delikt ist abgeschlossen. Da hilft nur noch ein Brief ans Christkind.
  3. Zuerst muss Magnus eine Selbstanzeige an den Finanzamtsprüfer senden.
  4. Als ersten Schritt muss Magnus eine elektronische Korrekturmeldung an die COFAG erstatten.

Steuernuss 3 / 2022

Herr Magnus ist Wiener Energieberater und steht mit seinem SUV wieder einmal im Stau. Er ärgert sich grün und blau, weil er zu seinem nächsten Termin bestimmt zu spät kommt. Magnus beschließt daher, in Zukunft nur noch mit den Öffis zu fahren. Mit welcher steuerlichen Maßnahme wird ihm als Unternehmer die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel jetzt besonders attraktiv gemacht?

  1. Der Finanzminister übernimmt für Unternehmer bis zum Jahresende die Kosten für das 1-2-3-Ticket.
  2. Unternehmer erhalten 2022 eine steuerfreie Öffi-Umstiegsprämie von EUR 500,–.
  3. Unternehmer können ab 2022 ohne weitere Nachweise 50 % des Betrages für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel pauschal als Betriebsausgaben absetzen.
  4. Durch Bekanntgabe der UID-Nummer erhalten Unternehmer bei Öffi-Nutzung die gleichen Vergünstigungen wie Pensionisten.

Steuernuss 2 / 2022

Herr Magnus wollte bereits im Frühjahr 2022 sein fleißiges Vertriebsteam mit einer steuerfreien Prämie von je EUR 2.000,– zusätzlich motivieren. Seine Steuerberaterin hat ihm aber gesagt, dass die geplante Mitarbeitergewinnbeteiligung aufgrund der Vorjahresverluste der Magnus GmbH heuer nicht steuerfrei ausbezahlt werden kann. Welche attraktive Möglichkeit zur steuerfreien Zuwendung von Bonuszahlungen an Dienstnehmer wurde kürzlich neu geschaffen?

  1. Energiekosten-Gutscheine, die man selber nicht verwenden kann, können steuerfrei an Mitarbeiter weitergegeben werden.
  2. Arbeitgeber können heuer und nächstes Jahr eine bis zu EUR 3.000,– steuerfreie Teuerungsprämie auszahlen.
  3. Der Familienbonus plus kann heuer vom Arbeitgeber freiwillig verdoppelt und steuerfrei ausbezahlt werden.
  4. Arbeitgeber können ihren inflationsgeplagten Mitarbeitern Sachgüter im Wert von EUR 3.000,– steuerfrei überlassen, wenn sie auf der Homepage oder durch Medienberichte darauf hinweisen.

Steuernuss 1 / 2022

Die Magnus GmbH veranstaltet Fachmessen und Kongresse in Wien. Sie hat pandemiebedingt zwei schwere Verlustjahre hinter sich. Nun aber sieht der Geschäftsführer Licht am Ende des Tunnels: Mehrere gut gebuchte Präsenzveranstaltungen stehen im Frühjahr 2022 auf dem Programm. Um das verbliebene knappe Personal voll zu motivieren, will Herr Magnus dem Vertriebsteam eine steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung in Höhe von jeweils EUR 2.000,– auszahlen. Warum ist die vorgesehene Mitarbeitergewinnbeteiligung für das Vertriebsteam der Magnus GmbH heuer aber leider nicht lohnsteuerfrei?

  1. Eine lohnsteuerbefreite Mitarbeitergewinnbeteiligung setzt einen Vorjahresgewinn voraus.
  2. Die steuerliche Begünstigung der Mitarbeitergewinnbeteiligung tritt erst 2023 in Kraft.
  3. Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden. Das Vertriebsteam ist keine begünstigte Mitarbeitergruppe.
  4. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist erst ab EUR 3.000,– lohnsteuerfrei.

Steuernuss 4 / 2021

Magnus betreibt die Kurz & Gut Finanzdienstleistungs GmbH. Er beschäftigt 40 MitarbeiterInnen. Um das gute Betriebsklima zu sichern, gibt es jedes Jahr einen Betriebsausflug, einen Firmen-Heurigen und eine glanzvolle Weihnachtsfeier. Pandemiebedingt fielen 2021 aber alle diese Veranstaltungen ins Wasser. Mit welcher steuerlich vorteilhaften Maßnahme kann Magnus den Ausfall der Firmen-Events kompensieren und seinen MitarbeiterInnen heuer dennoch eine Freude machen?

  1. Magnus erhöht freiwillig den steuerfreien Familienbonus Plus auf EUR 2.000,–.
  2. Alle Mitarbeiter erhalten einen steuerfreien Ausfallbonus von 15 %.
  3. Die Kurz & Gut GmbH zahlt Ende Dezember die neue steuerfreie Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung von EUR 3.000,– aus.
  4. Magnus übergibt jedem Mitarbeiter Extra-Weihnachtsgutscheine in Höhe von EUR 365,– steuerfrei.

Steuernuss 3 / 2021

Gernot handelt mit elektronischen Geräten. 2019 hat er seine Geschäftsräumlichkeiten aufwendig umgebaut. Das Finanzamt weigert sich aber, ihm sein Vorsteuerguthaben von mehr als EUR 100.000,– zurückzuerstatten. Denn angeblich weist die Rechnung des Generalbauunternehmers einen Formalfehler auf. Erst nach einem Beschwerdeverfahren schreibt das Finanzamt Gernot die Vorsteuer im Herbst 2021 gut. Was kann unser Elektrohändler neuerdings unternehmen, um sich für die entgangene Liquidität schadlos zu halten?

  1. Gernot fordert Schadenersatz vom Generalbauunternehmer.
  2. Gernot kann beim Finanzamt Zinsen beantragen.
  3. Gernot darf sich einen Laptop für private Zwecke entnehmen.
  4. Gernot hat Anspruch auf einen Ausfallbonus.

Steuernuss 2 / 2021

Gernot ist Gesellschafter der Family-Tour-GmbH, die seit vielen Jahren erfolgreich ein Hotel in Wien betreibt. Wegen der Covid-19-Pandemie sind zuletzt allerdings die internationalen Gäste ausgeblieben und die Umsätze eingebrochen. Dennoch ist die Gesellschaft – Lockdown-Umsatzersatz, Kurzarbeitsbeihilfe, Ausfallsbonus und Fixkostenzuschuss sei Dank – auch in der Krise liquid geblieben. Nun hat Gernot gelesen, dass Fixkostenzuschussempfänger nach dem 30. Juni 2021 wieder Gewinne ausschütten dürfen. Er plant daher bereits für Juli eine Dividendenauszahlung. Was muss der Hotelier dabei beachten, um nicht gegen die Fixkostenzuschuss-Richtlinie zu verstoßen?

  1. Die Dividende muss von der COFAG – der Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH – genehmigt werden.
  2. Zusätzlich zur KESt fallen für Beherbergungsunternehmen 5% Umsatzsteuer an.
  3. Die Family-Tour-GmbH darf bis Jahresende 2021 keine Dienstnehmer kündigen.
  4. Die Dividende darf nicht mit Covid-19-Zuschüssen finanziert werden.

Steuernuss 1 / 2021

Gernot arbeitete im Jahr 2020 coronabedingt vermehrt im Homeoffice. Dafür hat er sich einen Arbeitsplatz im Familienwohnzimmer eingerichtet und einen schicken Schreibtisch sowie einen Drehstuhl um EUR 900,– angeschafft. Nun möchte Gernot in seiner Arbeitnehmerveranlagung diese Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Was hat Gernot bei der Steuererklärung 2020 zu beachten?

  1. Der Schreibtisch ist auf eine Nutzungsdauer von acht Jahren abzuschreiben.
  2. Gernot muss mindestens 26 Tage im Homeoffice gearbeitet haben.
  3. Gernots Kinder dürfen den Schreibtisch nicht benutzt haben.
  4. Die Schreibtischkosten sind mit dem Homeoffice-Pauschale abgegolten.