Energiekostenzuschuss: Voranmeldung startet am 7. November 2022!

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Kategorie: Steuerberatung

Erste Details zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen kursieren bereits seit Wochen. Dennoch warten wir gespannt auf die Genehmigung der EU und Veröffentlichung der entsprechenden Förderungsrichtlinien. Damit fehlen nach wie vor Informationen über wichtige entscheidungsrelevante Details. Trotzdem geht es mit Beginn der nächsten Woche bereits in die heiße Phase!

Voranmeldung ab 7. November 2022

Laut den Erstinformationen der aws wird die verpflichtende „Voranmeldung“ bereits am kommenden Montag, den 7. November 2022 über den aws Fördermanager starten. Die Uhrzeit des Beginnes ist aktuell noch offen. Möchten Sie einen Energiekostenzuschuss für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 beantragen, müssen Sie im Zeitraum von 7. bis spätestens 28. November 2022 zwingend eine Voranmeldung durchführen.

Antragstellung ab 29. November 2022

Auf Basis des Zeitpunktes dieser Voranmeldung erhalten Sie einen bestimmten Zeitraum für die Durchführung der eigentlichen Antragstellung zugeteilt. Innerhalb dieses mitgeteilten Zeitfensters hat die formale Antragstellung für den Energiekostenzuschuss zu erfolgen. Die ersten Zeiträume für die Durchführung der Antragstellung sollen beginnend ab 29. November 2022 vergeben werden.

First-come-first-served

Nach den bisherigen Informationen soll das Förderbudget von insgesamt EUR 1,3 Milliarden nach dem „First-come-first-served-Prinzip“ vergeben werden. Somit ist davon auszugehen, dass gleich zu Beginn des Voranmeldungszeitraumes (7. November 2022) die Server der aws sehr stark ausgelastet sein werden.

Erforderliche Unterlagen

Bereiten Sie schon jetzt die antragsrelevanten Unternehmensdaten vor. Nach den aktuellsten Informationen der aws sind folgende Informationen für die Voranmeldung notwendig:

  • Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses 700.000 Euro überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
  • Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)

CONSULTATIO-TIPP: Nachdem die Förderungsrichtlinien sowie auch die angekündigten FAQs noch nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Klärung zahlreicher Fragen erst nach Beginn des Voranmeldezeitraumes möglich sein dürfte. Wir empfehlen daher, vorsorglich eine Voranmeldung durchzuführen. Für Fragen der Einstufung als energieintensives Unternehmen und alle weiteren Fragen stehen Ihnen die CONSULTATIO-ExpertInnen gerne zur Verfügung.

Die wichtigsten Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss finden Sie auf der aws-Website sowie unter:

Neue Details zum Energiekostenzuschuss

Energiekostenzuschüsse - Hilfe für energieintensive Unternehmen

Thomas Schäfer
Mag. Thomas Schäfer
Steuerberater

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