Die richtige Antwort lautet b).

Durch die Einführung von Unternehmenswert-Anteilen soll insbesondere Mitarbeitern von FlexCos eine korporativen Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft ermöglicht werden. Die Inhaber von Unter­nehmenswert-Anteilen haben de facto keine Stimm-, sondern nur Informations­rechte. Sie werden auch nicht namentlich im Firmenbuch eingetragen. Unternehmenswert-Anteile können jedoch nicht nur von Mitarbeitern, sondern von jedem Rechts­träger erworben und ­gehalten werden.