Die richtige Antwort lautet b) und c).

Der Steuergesetzgeber meint es gut mit Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die ihren Gewinn mittels Basispauschalierung ermitteln. Seit 2022 können sie zusätzlich zu den schon bisher absetzbaren Ausgaben auch ein Arbeitsplatzpauschale und ein Öffi-Ticket-Pauschale als Ausgabe berücksichtigen (Details dazu siehe Seite 6).