Zusätzliche COVID-19-Fördermaßnahme: Verlustersatz NEU seit 16. Dezember 2020

-
Kategorie: Buchhaltung, Covid-19

Seit 16.12.2020 kann die Auszahlung der ersten Tranche des neu eingeführten Verlustersatzes beantragt werden. Es handelt sich um eine Parallelmaßnahme zum Fixkostenzuschuss II. Die Details dieser neuen Fördermaßnahme sind in einer ausführlichen Richtlinie zur Verlustersatz-Verordnung festgelegt.

Voraussetzung für einen Verlustersatz sind Umsatzausfälle in Höhe von mindestens 30%. Die Höhe des Verlustersatzes beträgt grundsätzlich 70% der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- bzw Kleinstunternehmen sind es sogar 90%. Der Verlustersatz ist mit EUR 3 Millionen pro Unternehmen begrenzt.

Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 entstehen/entstanden sein. Die Beantragung kann für bis zu zehn zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume erfolgen. Ausgezahlt wird in zwei Tranchen, die separat beantragt werden. Der Antrag muss durch einen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) eingebracht werden.

Die wesentlichen Parameter

  • Umsatzausfälle von mindestens 30%.
  • Förderzeitraum zwischen 16. September 2020 und längstens 30. Juni 2021 (zehn Betrachtungszeiträume, die ALLE zeitlich zusammenhängen müssen – ausgenommen eine Lücke im November/Dezember 2020 wegen Beantragung eines Lockdown-Umsatzersatzes).
  • Verlustersatz wird in Höhe von 70% der Bemessungsgrundlage (bei Klein- oder Kleinstunternehmen 90% der Bemessungsgrundlage) geleistet und ist mit höchstens EUR 3 Millionen begrenzt.
  • Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen, die erste Tranche kann seit 16. Dezember 2020 beantragt werden.
  • Enddatum für den Antrag auf die erste Tranche ist der 30. Juni 2021. Der Antrag auf die zweite Tranche (Endabrechnung) kann frühestens ab 1. Juli 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 gestellt werden.
  • Der Antrag muss durch einen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) eingebracht werden.

In einer FAQ-Liste werden die wichtigsten Punkte zum neuen Verlustersatz im Detail behandelt:

  • Wer kann den Verlustersatz beantragen?
  • Wer ist von der Beantragung ausgenommen (ausgeschlossene Unternehmen)?
  • Kann der Verlustersatz mit dem Umsatzersatz kombiniert werden?
  • Wie wird die Bemessungsgrundlage für den Verlustersatz berechnet?
  • Welche Werte können für eine Prognoserechnung für die erste Tranche herangezogen werden?
  • uvm

>> Richtlinie zur Verlustersatz-Verordnung


Noch Fragen? Unsere Experten freuen sich auf Ihre Nachricht!