Die richtige Antwort lautet: d.

Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen steht pro Arbeitnehmer und Jahr ein steuerfreier Betrag von EUR 365,– zur Verfügung. Alle Betriebsveranstaltungen des Jahres werden dabei zusammengerechnet. Da seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie viele Firmenevents nicht stattfinden konnten, hat der Fiskus wie schon im Vorjahr auch heuer wieder zugelassen, dass zur Kompensation Weihnachtsgutscheine bis EUR 365,– steuerfrei an Arbeitnehmer ausgegeben werden können, insoweit der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht ausgeschöpft wurde. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Gutscheine zwischen November 2021 und Jänner 2022 übergeben werden.