Die richtige Antwort lautet: a.

Die mit der ökosozialen Steuerreform eingeführte Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung gilt bereits 2022. Sie wäre grundsätzlich auch in Höhe von EUR 2.000,– pro Mitarbeiter des Vertriebsteams lohnsteuerfrei. Allerdings besteht keine Steuerfreiheit, da die gewährte Gewinnbeteiligung das EBIT der Magnus GmbH aus dem Jahr 2021 übersteigt. 2021 war ein Verlustjahr, also ist eine lohnsteuerfreie Motivation 2022 nicht zulässig.