Die richtige Antwort lautet: b.

Der Finanzminister hat eine Teuerungs­prämie für die ­Kalenderjahre­­ 2022 und 2023 eingeführt. Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu EUR 3.000,– pro Jahr von der Lohnsteuer und von den Lohnnebenkosten befreit (siehe Seite 3).