Die richtige Antwort lautet: d.

Mit Ende Juni 2021 entfällt die für den Fixkostenzuschuss 800.000 geltende Gewinn­ausschüttungsbeschränkung. Bis zum 31. Dezember 2021 besteht jedoch nach wie vor die Auflage einer „maßvollen Dividenden- und Gewinnausschüttungspolitik“. Damit gemeint ist „eine der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens angemessene Politik“, die im Ermessensspielraum des Unternehmens liegt. „Maßvoll“ bedeutet insbesondere auch, „dass gewährte Zuschüsse bis 31. Dezember 2021 nicht zur Finanzierung der Ausschüttung von Dividenden verwendet werden“.