Die richtige Antwort lautet: b.

Der Verwaltungsgerichtshof hat Ende Juni 2021 entschieden, dass Unternehmer Anspruch auf Verzinsung von Vorsteuerguthaben haben, wenn der Fiskus diese Guthaben verspätet zuerkennt (Ro 2017/15/0035). Ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe exakt Zinsen zustehen, muss der österreichische Gesetzgeber erst regeln.