Die richtige Antwort lautet: 3.

Das Budgetbegleitgesetz schränkt den Gewinnfreibetrag ein. Für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 sind allein Investitionen in körperliche Anlagegüter begünstigt. Vor allem jene Berufsgruppen, die nur geringe Sachinvestitionen benötigen, sollten daher heuer noch Wertpapiere anschaffen. Büromöbel, Hardware und Co. sind hingegen am besten 2027 bis 2029 zu erwerben. Die Einschränkung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags auf Sachinvestitionen beruht auf der Überlegung, Steuerbegünstigungen gezielt für reale betriebliche Investitionen einzusetzen. Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) werden den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag also in den nächsten Jahren nur eingeschränkt nutzen können. Die Maßnahme soll zur Budgetkonsolidierung beitragen. 
(Details siehe Seiten 4 und 5 in der CONSULTATO News 3/26)