Die richtige Antwort lautet: c.

Betriebsausgaben sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Bei Netzkarten für den öffentlichen Verkehr musste bisher die private und betriebliche Nutzung durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Um auch Selbstständigen einen steuerlichen Anreiz für die verstärkte Nutzung von Öffis zu geben, dürfen Unternehmer ab heuer 50 % der Ausgaben für eine Öffi-Wochen-, Monats- oder Jahreskarte pauschal als Betriebsausgaben absetzen. Übersteigt die tatsächliche betriebliche Nutzung die 50-%-Grenze, kann der betriebliche Nutzungsanteil in Bezug auf sämtliche Kosten natürlich exakt ermittelt und glaubhaft gemacht werden.