Welcome back Reparaturbonus

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Kategorie: Steuerberatung

Die grundsätzliche positive Initiative der Förderung von Reparaturen aus dem Jahr 2022 wurde nach Bekanntwerden von Betrugsverdachtsfällen gestoppt - nun ist sie mit einem geänderten Prozedere wieder aktiviert.

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Gefördert werden weiterhin 50 % der Reparaturkosten für Elektrogeräte aus dem Bereich Haushalt, Freizeit und Garten (zB Handy, Laptop, Nähmaschine, Geschirrspüler, Rasenmäher) bis maximal EUR 200 pro Reparatur. Der Konsument muss zunächst auf der Homepage seine Daten eingeben und den Reparaturbon herunterladen, der dann beim Fachbetrieb anlässlich der Reparatur vorzuweisen ist. Dort ist die Rechnung zunächst in voller Höhe zu begleichen. Der Fachbetrieb reicht die gesammelten Reparaturboni bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein, die die Förderaktion abwickelt. Nach Überprüfung durch die KPC erhält der Konsument den Bonus im Folgemonat auf sein Bankkonto überwiesen.

Jennifer Bandat
Jennifer Bandat, MSc. (WU)
Steuerberaterin

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