Vorsteuererstattung 2018 in EU-Mitgliedsstaaten: Frist endet am 30.9.2019

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Kategorie: Steuerberatung

Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2018 in EU-Mitgliedsstaaten endet die Frist am 30. September 2019. Die Anträge in der EU sind zwingend über das lokale elektronische Portal einzureichen, für alle österreichischen Unternehmer somit via FinanzOnline.

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  • Grundsätzlich sind Rechnungen mit einer Bemessungsgrundlage von min EUR 1.000,- bzw. Tankbelege über EUR 250,- einzuscannen und dem Antrag als PDF-File beizufügen. Dabei gilt es die maximale Datengröße bei Einreichung über FinanzOnline von 5 MB zu beachten.
  • Unterjährig gestellte Anträge müssen Vorsteuern von zumindest EUR 400,- umfassen. Bezieht sich ein Antrag auf ein ganzes Kalenderjahr bzw auf den letzten Zeitraum eines Kalenderjahres, so müssen die Erstattungsbeträge zumindest EUR 50,- betragen.

CONSULTATIO-TIPP: Berücksichtigen Sie eine ausreichende Pufferzeit bei der Einreichung der Anträge, um im Falle von unvorhergesehenen Problemen (zB technische Übermittlungsschwierigkeiten aufgrund unvollständiger Angaben oder zu großer Datenvolumina) den korrekten Antrag dennoch rechtzeitig zu übermitteln. Bei Direkteingabe im FinanzOnline ist die Anzahl auf 40 Belege pro Antrag beschränkt.


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