Veranstaltungs-Rückblick: "5 nach 12 für die DSGVO?"

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Kategorie: Unternehmensberatung

DSGVO: Warum „5 NACH 12“ noch früh genug sein kann wurde im Zuge der Veranstaltung „CONSULTATIO-FrühstücksRaum“ zum Thema Datenschutz-Grundverordnung klar: Der 25. Mai 2018 ist als Beginn einer neuen Datenschutzära zu verstehen und definitiv nicht als Ende. Somit heißt es jetzt schnellstens handeln. Die CONSULTATIO Experten informierten über die wesentlichen Neuerungen, orteten die konkreten ToDos für jedes Unternehmen und klärten auf, was es mit dem Verfahrensverzeichnis auf sich hat.

 

Dass viele Unternehmen bzw. Vereine noch nicht gut (genug) auf die DSGVO vorbereitet sind, untermauert nicht nur der große Zulauf zu unserer Veranstaltung am 6. Juni, sondern bestätigen vor allem diverse Studien. CONSULTATIO-Partner Peter Kopp zitierte zu Veranstaltungsbeginn eine Umfrage der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer, wonach drei Viertel der Betriebe die Anforderungen der DSGVO unterschätzten und nur wenige gut informiert wären. Aber: Die neuen Vorschriften zu missachten kann teuer werden – für jeden, der in der EU Geschäfte macht und persönliche Daten verarbeitet. Egal ob Unternehmen, Freiberufler oder Verein.

In ihrem Vortrag wiesen die beiden CONSULTATIO-DSGVO-Experten Sabine Rechbauer und Christoph Schillinger auf die zentralen Punkte der neuen Regeln hin: Im Mittelpunkt der DSGVO steht die Nachweisführung. In einem Verfahrensverzeichnis muss dokumentiert werden, was mit den gesammelten Informationen im Unternehmen geschieht: Welchen Weg nehmen sie? Wo werden sie abgelegt und werden sie an Dritte weitergegeben? Schließlich muss auch sichergestellt und dokumentiert werden, dass Daten unwiderruflich gelöscht werden können, wenn dies gefordert wird. Dies ist ein weiteres zentrales Thema der DSGVO: Das „Recht auf Vergessenwerden" beinhaltet das Recht eines jeden auf die komplette Löschung seiner persönlicher Daten. Achtung: die Beweislast liegt in Hinkunft bei den Unternehmen.

Darüber hinaus müssen sämtliche Prozesse durchleuchtet werden, bei denen die Verarbeitung persönlicher Daten eine Rolle spielt. Eines ist klar: Die notwendigen Veränderungen ziehen sich praktisch durch das ganze Unternehmen: von den Personen über die Prozesse bis zu den IT-Systemen. Es gibt somit viel zu tun. 

Die gute Nachricht ist: Das CONSULTATIO-DSGVO-Team steht bereit, Ihnen in allen Fragen der Umstellung zu helfen. Es kann dabei auf Erfahrungen zurückgreifen, die es in den vergangenen Monaten in zahlreichen Projekten gesammelt hat. Zur leichteren Abwicklung haben wir für Sie – gemeinsam mit IT-Experten und Anwälten – ein DSGVO-Klientenpaket zusammengestellt. Es beinhaltet einen Workshop und liefert zahlreiche Musterdokumente, die Sie auf Ihrem Weg zur Daten-Fitness unterstützen. 

Kontaktieren Sie jetzt die CONSULTATIO-DSGVO-Experten unter: datenschutz@consultatio.at.


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