Energiekostenzuschuss II

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Kategorie: Steuerberatung

Aufgrund der weiterhin enormen Teuerung im Bereich der Energiekosten hat die Bundesregierung weitere Unterstützungen präsentiert. Neben der Ausweitung des Förderzeitraumes des Energiekostenzuschuss I (EKZ I) bis Ende Dezember 2022 wurde der Energiekostenzuschuss II (EKZ II) in einer letzten Aussendung vom BMWA konkretisiert. Die finale Richtlinie wurde noch nicht veröffentlicht.

  • Förderzeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
  • Förderhöhe: mindestens EUR 3.000 bis maximal EUR 150 Millionen (pro Unternehmen)
  • Die Antragstellung wird wie beim EKZ I über den Fördermanager der aws möglich sein.
  • Die Antragsstellung wird in zwei Zeiträumen erfolgen:
    - Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023: voraussichtlich Q3 2023 (August/September)
    - Zeitraum Juli bis Dezember 2023: voraussichtlich Q1 2024 (Februar/März 2024)
  • Ausgenommen sind unter anderem staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.

Die Förderstufen und deren Voraussetzungen finden Sie in der Tabelle:

 


Fördergrenze pro Jahr in EUR

Energieintensität

(Eingangskriterium)

Förderintensität

in %


Berechnungsformel

Verbrauchsmenge

Energieformen
13.000 – 2 Mio0%60%Förderung der Mehrkosten100%Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel
22 Mio – 4 Mio0%50%Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises70% von 2021Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl Fernwärme)
34 Mio – 50 Mio3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 202265%Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises70% von 2021Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl Fernwärme)
450 Mio - 150 Mio3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 202280%Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises70% von 2021Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl Fernwärme)
5 (NEU)4 Mio – 100 Mio0%40%Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises70% von 2021Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl Fernwärme)

 

Dabei sind folgende Neuerungen besonders hervorzuheben:

  • Das Merkmal der Energieintensität des Unternehmens entfällt in den ersten beiden Stufen.
  • Die Förderintensität wird in den ersten zwei Stufen stark erhöht.
  • Die förderfähigen Energieformen wurden ausgeweitet.

 

sieh auch:

Ausweitung des Energiekostenzuschuss I

Thomas Schäfer
Mag. Thomas Schäfer
Steuerberater

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