Einkommensteuerliche Neuerungen 2023

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Kategorie: Personalverrechnung, Steuerberatung

Wir starten das Jahr 2023 gleich mit einigen Neuerungen in der Einkommensteuer. Wegen der Inflationsanpassung (Stichwort: Entfall der kalten Progression) ändern sich nicht nur die Werte der einzelnen Tarifstufen, sondern auch Absetz- und Freibeträge. Eine Reihe von veränderlichen Werten, wie die Sachbezugswerte und andere in der Personalverrechnung wichtige Bezugsgrößen, werden überblicksmäßig dargestellt.

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Steuerbefreiungen

  • Sportlerbegünstigung: Noch rasch vor Jahresende wurde eine Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer beschlossen. Sportvereine können ab 1.1.2023 an diese Personengruppe bis EUR 120 täglich (bisher EUR 60) und bis EUR 720 monatlich (bisher EUR 540) ausschließlich als pauschale Reiseaufwandsentschädigung bezahlen. Diese sind bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu melden. Diese Entschädigungen sind in der genannten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei, insofern die Tätigkeit nicht den Hauptberuf bzw die Hauptquelle der Einnahmen bildet.
  • Zuschüsse von Sozialfonds an aktive und ehemalige Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit, für Weiterbildung und Umschulung, bei langem Krankenstand oder im Todesfall nach einem Arbeitsunfall sind in begrenzter Höhe steuerfrei.

Sachbezugswerte

  • Für die Privatnutzung eines Firmen-PKW sind basierend auf den CO2-Emissionswerten nach dem WLTP-Messverfahren bei Erstzulassung in 2023 folgende Sachbezugswerte anzusetzen:
SachbezugFahrzeugtypCO2-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung nach WLTPmax pm
2%alle PKW und Hybridfahrzeuge2023: über 132 g/kmEUR 960
1,5%ökologische PKW und Hybridfahrzeuge2023: bis 132 g/kmEUR 720
0%Elektroautos0 g/kmEUR 0
0%Fahrräder /Krafträder0 g/kmEUR 0


Die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges (ausgenommen (E-)Fahrrad) schließt ein Pendlerpauschale aus, selbst dann, wenn Kostenbeiträge geleistet werden. Mit der Novelle der Sachbezugswerteverordnung wurde die Steuerfreiheit der Nutzung von arbeitgebereigenen Fahrrädern und Krafträdern präzisiert. Darin wird festgehalten, dass auch dann, wenn zB ein Dienst-Fahrrad im Rahmen einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird, die Steuerfreiheit gegeben ist. Allerdings vorausgesetzt, das Gehalt liegt über der kollektivvertraglichen Einstufung. Die Begünstigung gilt auch für die Sozialversicherung.

  • Firmenparkplatz: Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge ein Sachbezug von monatlich EUR 14,53 anzusetzen. Dies gilt auch für E-Cars.
  • Zinsersparnis: Für Arbeitgeberdarlehen oder Gehaltsvorschüsse beträgt 2023 der Sachbezugswert für die Zinsersparnis 1% (2022: 0,5%).
  • Sachbezugswert Wohnraum
Richtwertmietzins 1.4.2022BgldKntSlbgStmkTirolVbgWien
EUR/m² Wohnfläche mtl5,617,206,316,668,508,497,509,446,15


Pendlerpauschale

Der Zuschlag zum Pendlerpauschale, der mit dem befristeten Anti-Teuerungspaket ab Mai 2022 eingeführt wurde, gilt bis zum 30.6.2023.

in EURkleines Pendlerpauschalegroßes Pendlerpauschale
 ohne Zuschlagmtl Zuschlag bis 30.6.2023ohne Zuschlagmtl Zuschlag bis 30.6.2023
Entfernungpamtl pamtl 
2 km – 20 km---372,0031,00+   15,50
20 km – 40 km96,0058,00+   29,001.476,00123,00+   61,50
40 km – 60 km1.356,00113,00+   56,502.568,00214,00+ 107,00
über 60 km2.016,00168,00+   84,003.672,00306,00+ 153,00


Der bei Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale zustehende Pendlereuro (von EUR 2 pro Jahr und Kilometer der einfachen Fahrtstrecke) erhöht sich von Mai 2022 bis Juni 2023 um EUR 0,50 pro Monat und Kilometer der einfachen Fahrtstrecke.

Reisespesen

Die Sätze für Tages- und Nächtigungsdiäten im Inland sind unverändert geblieben. Hier zur Erinnerung:
 

Taggeld - InlandDauer > 3 Std  bis 12 Std aliquot ein ZwölftelEUR 26,40
Nächtigungsgeld - Inlandpauschal anstelle Beleg für Übernachtung

EUR 15,00

 

Km-Geld PKW /Kombi

Km-Geld MitbeförderungKm-Geld MotorradKm-Geld Fahrrad
EUR 0,42EUR 0,05EUR 0,24EUR 0,38

 

Steuertarif, Absetz- und Freibeträge ab 2023

Mit der Abschaffung der kalten Progression gelten ab 2023 indexierte Tarifgrenzen. Gleichzeitig tritt für die 3. Stufe die Tarifsenkung mit einem Mischsatz von 41% für das Jahr 2023 in Kraft (ab 2024: 40%). Weiters sind einige Absetz- und Freibeträge ebenfalls valorisiert worden. Die Indexierungen sind leicht zu erkennen, da alle Werte kaum mehr runde Zahlen sind.

Einkommensteuertarif: pafür die ersten EUR 11.6930%
 EUR 11.693 bis EUR 19.13420%
 EUR 19.134 bis EUR 32.07530%
 EUR 32.075 bis EUR 62.08041%
 EUR 62.080 bis EUR 93.12048%
 EUR 93.120 bis EUR 1 Mio50%
 über EUR 1 Mio55%

 

HINWEIS: Wer schon einmal zur Information die Steuerbelastung berechnen will, hier der Link zum Entlastungsrechner 2023

 

jährlichbei 1 Kindbei 2 Kindernfür jedes weitere Kind
Alleinverdiener-/ AlleinerzieherabsetzbetragEUR 520EUR 704EUR 232
UnterhaltsabsetzbetragEUR 31EUR 47EUR 62

 

jährlichArbeitnehmerinkl Pendlerzuschlagzzgl SV-BonusPensionist
SV-Rückerstattung (max)EUR 421EUR 526EUR 684EUR 579

 

 Einschleifgrenzen
jährlichGrundbetragerhöhtZuschlagerhöhter VAB Zuschlag zum VAB 
VerkehrsabsetzbetragEUR 421EUR 726EUR 684EUR 12.835EUR 13.676EUR 16.832EUR 25.774

 

 GrundbetragEinschleifgrenzenerhöhter PABEinschleifgrenzenPartnereink.
PensionistenabsetzbetragEUR 868EUR 20.967EUR 26.826EUR 1.278EUR 18.410EUR 26.826EUR 2.315

 

Änderungen in der Sozialversicherung

  • Unfallversicherung wird mit 1.1.2023 von 1,2% auf 1,1% gesenkt.
  • Säumniszuschläge je Meldeverstoß EUR 59, insgesamt innerhalb eines Beitragszeitraums EUR 975.
  • Verzugszinsen betragen ab 1.1.2023 4,63%.
  • Kurzarbeit gilt grundsätzlich bis 30.6.2023, wobei die Begründung dafür deutlich spezifischer  ausfallen muss als bisher.
  • Die Neuberechnung des Lohnausgleichs bei Altersteilzeit sieht vor, dass in den oberen Ausgangswert alles an Entgelt einzubeziehen ist, unabhängig davon, ob es während der Altersteilzeit weiter gebührt. Im Endergebnis bedeutet das weniger Lohnausgleich.


    Beispiel:
    Dienstverhältnis seit 1.2.2015, Beginn Altersteilzeit (ATZ) ab 1.2.2023; Ø
    monatlicher Grundlohn EUR 3.200, Ø Überstunden EUR 400 und Ø SEG-Zulage der letzten 12 Monate vor ATZ EUR 250; Funktionszulage mtl EUR 150 (entfällt mit ATZ). Das Entgelt vor Reduzierung der Arbeitszeit (31.1.2023) beträgt Grundlohn EUR 3.250, Überstunden EUR 300, SEG-Zulage EUR 450, Funktionszulage EUR150.
    Lösung:
    Oberer Ausgangswert: EUR 4.000 (3.200+400+250+150)
    Unterer Ausgangswert: EUR 1.925 (3.250+450+150=3.850/2)
    Lohnausgleich: EUR 1.037,50 (4.000-1.925=2.075/2)

  • Homeoffice im Ausland geht in die Verlängerung bis 30.6.2023
    Erfreulicherweise wurde die SV-Zuständigkeit bei pandemiebedingtem Homeoffice erneut verlängert, womit es selbst bei Überschreiten der 25%-Grenze zu keiner Änderung der SV-rechtlichen Zuständigkeit innerhalb der EU, im EWR bzw in der Schweiz kommt. Nach Ablauf der Vereinbarung kommen die Rechtsvorschriften jenes Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen / der Arbeitgeber seinen Sitz hat, zur Anwendung. Daher kann es ab dem 1.7.2023 aufgrund der für Telearbeit geltenden Regelungen zu einer Änderung der bisherigen SV-rechtlichen Zuständigkeit von Mitgliedstaaten kommen.

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2023

Die monatlichen Sätze werden jährlich per 1.1. angepasst.

 0 - 5 Jahre6 - 9 Jahre10 - 14 Jahre15 - 19 Jahre20 Jahre und darüber
Regelbedarfssätze in EUR320410500630720



Pflegegeld valorisiert ab 1.1.2023

Pflegestufe1234567
monatlich in EUR175,00322,70502,80754,001.024,201.430,201.879,50

 

 

Christian Moritz
Mag. (FH) Christian Moritz
Geschäftsführender Gesellschafter Steuerberater

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