Seit der Budgetrede des Finanzministers liegen die Budgetpläne der Bundesregierung für die kommenden beiden Jahre auf dem Tisch. Das Doppelbudget bringt zahlreiche steuer- und abgabenrechtliche Neuerungen. Sie betreffen fast jeden Bürger.
Doppelbudget 2027/28 als Spagat zwischen Be- und Entlastungen

Die Regierung hat Mitte Juni die lang diskutierten Budgetmaßnahmen für 2027 und 2028 im Detail vorgestellt. Durch zusätzliche Einnahmen und Einsparungen will die Dreierkoalition den Staatshaushalt sanieren. Gleichzeitig sollen „Offensivmaßnahmen“ Österreichs Wirtschaft stärken. Das ist eine Gratwanderung.
Der Staat schröpft Unternehmer und Banken
Die Körperschaftsteuer soll für Gewinnanteile über EUR 1 Mio. auf 24 % steigen. Das ist etwa für GmbHs und Aktiengesellschaften bedeutend. Fällt deren Gewinn geringer aus, bleibt es bei den derzeit geltenden 23 %. Zudem wird die erhöhte Bankenabgabe verlängert. Selbstständige, Gewerbetreibende und Personengesellschafter wiederum dürfen künftig keinen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag mehr ansetzen, wenn sie Wertpapiere anschaffen.
Dienstnehmer bleiben nicht verschont
Auch bei den Unselbstständigen treibt der Fiskus mehr Abgaben ein: Elektrofirmenwagen lassen sich künftig nicht mehr steuerfrei privat nutzen. Die Nutzung wird als Sachbezug zu versteuern sein, der aber immerhin geringer ausfallen soll als bei reinen Verbrennern. Wegfallen wird auch die Home-Office-Pauschale. Sie hat bisher die Kosten für die Arbeit von zu Hause aus abgegolten. Steigen soll zudem die Höchstbemessungsgrundlage bei den Sozialabgaben. Das betrifft vorwiegend hohe Einkommen und belastet Dienstnehmer und Dienstgeber gleichermaßen: Beide werden mehr zu zahlen haben.
Zum Handkuss kommt aber auch, wer weniger verdient. Im Fokus stehen vor allem Teilzeitkräfte. Denn die Regierung will deren Begünstigung bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung einschränken. Unterm Strich wird den Betroffenen auch hier weniger Netto vom Brutto übrigbleiben.
Weniger Geld für Familien, höhere Immo-Steuer
Ebenfalls im Sparvisier: die Familienleistungen. Die Familienbeihilfe wird (neuerlich) nicht an die Inflation angepasst, beim Familienbonus Plus setzt es Verschärfungen. Und teurer ist künftig die Beschäftigung von Menschen über 60. Denn für diese Gruppe fällt die Begünstigung der Lohnnebenkosten weg. Erhöhen will die Regierung ab 2027 auch die Immobilienertragsteuer für Altvermögen.
Wohin fließt das Geld?
Der Finanzminister erwartet sich von den Maßnahmen ein Mehr von rund EUR 5 Mrd. für die Staatskasse. Die Hälfte will er dafür verwenden, das Budget zu konsolidieren. Die andere Hälfte fließt in die Senkung der Lohnnebenkosten: Sie sollen ab 2028 um 1 % geringer sein, um Firmen zu entlasten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Mehr Geld geht zudem in die Pflege, die Kinderbetreuung und den Arbeitsmarkt.
Der Fahrplan zum Beschluss
Die vom Finanzminister vorgestellten Maßnahmen müssen nun noch im Parlament beschlossen werden. Seit Kurzem liegt der detaillierte Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 vor. Mit den Beschlüssen im Nationalrat ist erst im Sommer 2026 zu rechnen.
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