Der NPO-Unterstützungsfonds geht in die 3. Runde

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Kategorie: Steuerberatung, Unternehmensberatung, Covid-19

Seit dem 8. Juli 2021 ist es für gemeinnützige Organisationen wieder möglich, einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem 3. NPO-Fonds zu stellen. Von Sport- und Kulturvereinen über Umwelt-NGOs bis hin zu anerkannten Glaubensgemeinschaften und Freiwilligen Feuerwehren – sie alle können, so sie im ersten Halbjahr 2021 noch mit COVID-bedingten Einbußen zu kämpfen hatten, auf Unterstützung hoffen.

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Die Eckpunkte:

  • Die Förderung wird bis zur Höhe des erlittenen Einnahmenausfalls im Zeitraum 1.1.2021 bis 30.6.2021 gewährt.
  • Neben dem Ersatz der förderbaren Kosten iSd. Richtlinie kann auch wieder ein Struktursicherungsbeitrag in Höhe von 10 % der Gesamteinnahmen 2019 (bis max. EUR 150.000,00) beantragt werden.
  • Die Förderhöhe ist mit dem Einnahmenausfall (Vergleich der Einnahmen im Zeitraum 1.1. bis 30.6.2021 zu 1.1. bis 30.6.2019) begrenzt. Die maximale Fördersumme beträgt EUR 1.8 Millionen.
  • Zusätzlich werden Kosten für Covid-19-Tests bis zu EUR 12.000,00 auch außerhalb des Einnahmenausfalls, abgedeckt. Voraussetzung ist, dass die Kosten für die Covid-19-Tests nicht bereits durch andere Förderungen abgedeckt wurden und von der Organisation verpflichtend durchzuführen waren.
  • Ein Antrag kann bis zum 15.10.2021 über www.npo-fonds.at gestellt werden.

Wann wird eine Bestätigung durch einen Steuerberater / Wirtschaftsprüfer benötigt?

  • Wurden im letzten Jahr mehr als zehn Dienstnehmer/innen beschäftigt oder haben die Einnahmen 2019 mehr als EUR 120.000,00 betragen, muss ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer den Antrag verpflichtend bestätigen.
  • Eine Bestätigung ist zudem notwendig, wenn die beantragte Förderung EUR 6.000,00 übersteigt.

Waren Sie als gemeinnützige Organisation von einem Einnahmenausfall im ersten Halbjahr 2021 betroffen? Ihre CONSULTATIO-BetreuerInnen unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung und Beantragung des Zuschusses.


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