Achtung: IBAN, der Schreckliche - Finanz kappt alte Bankverbindungen

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Kategorie: Steuerberatung

Das BMF informiert, dass ab 1. Juli 2019 nur mehr Überweisungen zugunsten der neuen IBAN entgegengenommen werden. Diese erkennen Sie an folgendem Aufbau: ATxx 0100 0xxx xxxx xxxx und dem BIC BUNDATWW.

Aktuelle Erhebungen haben ergeben, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen zu Gunsten von 5.xxx.xxx-Konten mit „alter“ IBAN ATXX 6000 0000 05XX XXXX (BIC OPSKATWW) durchgeführt werden. Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen (korrekten) Konto ATXX 0100 0000 05 XX XXXX (BIC BUNDATWW) gutgeschrieben.

Damit soll nun Schluss sein: das Bundesministerium für Finanzen hat begonnen, der BAWAG P.S.K. stufenweise den Auftrag zu erteilen, die mit „alter“ IBAN beauftragten Überweisungen nicht mehr anzunehmen, sondern den Auftraggebern (Zahlungspflichtigen) mit dem Hinweis auf eine falsche IBAN rückzuleiten.

CONSULTATIO TIPP: Überprüfen Sie alle Ihre Vorlagen im Electronic Banking und ändern Sie bitte umgehend allfällige Daueraufträge auf die korrekte IBAN - ATXX 0100 0000 05 XX XXXX - ab.

 


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