Ab in den Schredder: Adieu für Bücher und Aufzeichnungen aus 2011

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Kategorie: Unternehmensberatung

Für Belege, Bücher und Aufzeichnungen des Jahres 2011 endete mit Jahresende 2018 die Aufbewahrungspflicht. Aber Achtung: Sind die Unterlagen in einem anhängigen Verfahren von Bedeutung, müssen Sie sie behalten. Entsorgen Sie auch nichts, was einer allfälligen zivilrechtlichen Beweisführung dienen könnte.

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Beachten Sie weiters, dass es bei bestimmten unternehmerisch genutzten Grundstücken die zugehörigen Unterlagen sogar 22 Jahre aufzuheben gilt. Als Privater sollten Sie zudem grundsätzlich alle Dokumente rund um Grund und Boden behalten. Verkaufen Sie nämlich Ihre Immobilie, braucht es unbedingt die Belege zu den Anschaffungskosten, um einen etwaigen Gewinn richtig zu berechnen.

Buchhaltungsunterlagen dürfen Sie auch elektronisch archivieren, sofern sie sich jederzeit inhaltlich unverändert wiedergeben lassen.


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