A1-Bescheinigung bei Auslandsdienstreisen verpflichtend

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Kategorie: Personalverrechnung

Achtung bei Auslandsdienstreisen: Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Auslandseinsätzen von Mitarbeitern innerhalb der/des EU/EWR bzw. der Schweiz beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorweg eine Bescheinigung über das anwendbare Sozialversicherungsrecht zu beantragen.*

Werner Göllner CONSULTATIO-Experte für Lohnverrechnung

Werner Göllner CONSULTATIO-Experte für Lohnverrechnung

Der Antrag hat über das Elektronische Datenaustausch-System der Sozialversicherung (ELDA) zu erfolgen. Die vom Versicherungsträger ausgestellte Bescheinigung (Formular A1) dient im Ausland dem Nachweis, dass der Mitarbeiter in Österreich ordnungsgemäß gemeldet und sozialversichert ist. Der Mitarbeiter hat die A1-Bescheinigung daher im Ausland stets mitzuführen, andernfalls drohen dem Arbeitgeber in den meisten europäischen Ländern im Falle behördlicher Kontrollen Geldstrafen.

Werner Göllner, CONSULTATIO-Experte für Lohnverrechnung erklärt, dass es in diesem Zusammenhang keine Unterscheidung zwischen Entsendung und Dienstreise gebe: "Eine A1-Bescheinigung ist nicht nur für längere Entsendungen, sondern auch für sehr kurze Auslandsdienstreisen, wie Teilnahmen an dienstlichen Besprechungen oder Konferenzen sowie ausländische Montageeinsätze notwendig. Ab dem ersten Tag."

Der mit den A1-Bescheinigungen verbundene Verwaltungsaufwand stellt für die Unternehmen eine organisatorische Herausforderung dar. Der Arbeitgeber muss sich bei ELDA registrieren, die ELDA-Software installieren und die A1-Bescheinigungen jeweils elektronisch beantragen.

CONSULTATIO TIPP: Gerne unterstützen wir Sie bei der elektronischen Beantragung der A1-Bescheinigungen und bringen den A1-Antrag mittels ELDA für Sie ein. Bei Bedarf kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen CONSULTATIO-Berater.

* Siehe Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Verordnung (EG) Nr. 987/2009. 


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