Die richtige Antwort lautet: 4.

Seit 1. Oktober 2025 gilt für das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) eine erweiterte Meldepflicht für Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse), unabhängig von der Beteiligungshöhe. Bisher waren nur Treuhandschaftsverhältnisse betreffend eine Beteiligung von mehr als 25 % am Rechtsträger relevant. Treuhandschaftsverhältnisse, die eine Beteiligung von 25 % oder weniger am Rechtsträger zum Gegenstand haben, begründen zwar weiterhin kein wirtschaftliches Eigentum, sind aber nunmehr zwingend an das Register zu melden. Insbesondere bisher meldebefreite Rechtsträger mit nun erstmals zu meldenden Nominee-Vereinbarungen mit einem Beteiligungsausmaß von 25 % oder weniger haben dringenden Handlungsbedarf.