Ab 9. Oktober 2025 wird eine neue EU-Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsbetrug schrittweise umgesetzt: Der verpflichtende IBAN-Namensabgleich bei Überweisungen innerhalb des EU-Raums kommt – mit Auswirkungen für Zahlungsabwicklungen von Unternehmen, Banken und Konsumenten.
Neu ab Oktober 2025: IBAN-Abgleich mit Zahlungsempfänger

Mehr Sicherheit bei Überweisungen
Bislang erfolgten SEPA-Überweisungen allein auf Basis der IBAN – der eingegebene Empfängername hatte keine technische Relevanz. Betrugsfälle, bei denen manipulierte IBANs zu Zahlungen an falsche Empfänger führten, waren die Folge. Mit dem neuen „IBAN-Name Check“ sollen solche Risiken künftig deutlich reduziert werden. Banken werden künftig vor der Ausführung einer Überweisung prüfen, ob der eingegebene Empfängername mit dem Kontoinhaber der IBAN übereinstimmt.
Das Ergebnis wird in drei Stufen angezeigt:
- Volle Übereinstimmung: Der eingegebene Empfängername stimmt mit dem IBAN des Empfängers exakt überein.
- Teilweise Übereinstimmung: Der eingegebene Empfängername stimmt mit dem IBAN des Empfängers teilweise überein. Abweichungen sind vermutlich auf unterschiedliche Schreibweisen oder Tippfehler zurückzuführen.
- Keine Übereinstimmung: Der eingegebene Empfängername stimmt mit dem IBAN des Empfängers nicht überein.
Bei keiner oder nur teilweiser Übereinstimmung kann die Freigabe der Zahlung gestoppt werden. Wie streng die Banken bei der Bewertung von teilweiser und keiner Übereinstimmung vorgehen, bleibt im Ermessen der Bank.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Besonders Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Neuerung vorbereiten. Abweichungen im Namen – etwa durch Kürzel, Groß-/Kleinschreibung oder Tippfehler – könnten künftig zu Warnhinweisen führen. Für Unternehmen bedeutet das:
- Datenqualität im Fokus: Es ist essenziell, dass die erfassten Namen von Lieferanten, Kunden oder Mitarbeiter:innen exakt mit den bei den Banken hinterlegten Daten übereinstimmen.
- Zahlungsprozesse anpassen: Buchhaltungs- und ERP-Systeme sollten auf Kompatibilität mit dem neuen Prüfverfahren geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
CONSULTATIO-TIPP:
- Analyse Ihrer aktuellen Zahlungsdaten: Welche Abweichungen bestehen möglicherweise zwischen Stammdaten und Bankinformationen?
- Systematische Überprüfung und Bereinigung: Stimmen alle Empfängernamen mit den Kontoinhaberdaten überein?
