Die Basispauschalierung wird attraktiver

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Kategorie: Steuerberatung

Zwar ist der Fiskus in notorischen Budgetnöten. Doch für die Steuerzahler gibt es trotzdem – einige wenige – erfreuliche Erleichterungen. So weitet das Budgetbegleitgesetz 2025 die Basispauschalierung deutlich aus. Das betrifft die Einkommen- ebenso wie die Umsatzsteuer. Die neuen höheren Umsatzgrenzen und Pauschalsätze gelten bereits ab heuer. 2026 klettern sie dann nochmals nach oben. Das Gesetz passt auch die Vorsteuerpauschalierung entsprechend an.

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Die Pauschalierung in der Einkommensteuer

Wirtschaftstreibende, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können sich weiterhin dafür entscheiden, Betriebsausgaben ohne Belege pauschal abzusetzen – vorausgesetzt freilich, der Umsatz des Vorjahres bleibt unter der jeweiligen Umsatzgrenze. Diese Grenze steigt für 2025 auf EUR 320.000,– und ab 2026 auf EUR 420.000,–. Der allgemeine Pauschalsatz wiederum erhöht sich für 2025 von 12 % auf 13,5 % der Umsätze (maximal EUR 43.200,–) und ab 2026 auf 15 % (maximal EUR 63.000,–). Für bestimmte Berufsgruppen bleibt allerdings deren derzeitiger niedrigerer Satz von 6 % bestehen. Zu ihnen zählen technische oder kaufmännische Berater, wesentlich beteiligte Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Wissenschaftler und Schriftsteller. Die Obergrenzen für ihre pauschalierten Ausgaben steigen allerdings aufgrund der neuen Umsatzlimits ebenfalls: und zwar auf EUR 19.200,– (2025) bzw. EUR 25.200,– (2026). Unverändert gilt, dass Sie als Pauschalierer bestimmte Ausgaben zusätzlich absetzen können: so etwa Waren, Löhne und Lohnnebenkosten, Fremdleistungen, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung oder das Arbeitsplatzpauschale. Und den Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags von 15 % Ihres pauschalierten Gewinns (maximal EUR 4.950,–) dürfen Sie ebenfalls weiter geltend machen. Die Kosten für Ihren Steuerberater lassen sich als Sonderausgaben absetzen.

Was für die Umsatzsteuer gilt

Wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann neben der einkommensteuerlichen Basispauschalierung auch Vorsteuern pauschal geltend machen – und zwar mit 1,8 % des Umsatzes. Durch die höheren Umsatzgrenzen steigt nun automatisch auch der maximale Vorsteuerbetrag: EUR 5.760,– für 2025, EUR 7.560,– ab 2026. Die Pauschalierung in der Umsatzsteuer können Sie übrigens unabhängig von Ihrer Entscheidung bei der Ertragssteuer beanspruchen – und umgekehrt! 

Pauschalierung: Die Regeln

bis 2024

2025

ab 2026

Umsatzgrenze (Vorjahresumsatz)

EUR 220.000,–

EUR 320.000,–

EUR 420.000,–

Pauschalsatz allgemein

12 %

13,5 %

15 %

→ Max. Betriebs­ausgaben

EUR 26.400,–

EUR 43.200,–

EUR 63.000,–

Pauschalsatz für bestimmte Tätigkeiten

6 %

6 %

6 %

→ Max. Betriebs­ausgaben

EUR 13.200,–

EUR 19.200,–

EUR 25.200,–

Vorsteuerpauschale

1,8 %

1,8 %

1,8 %

→ Max. Vorsteuerbetrag

EUR 3.960,–

EUR 5.760,–

EUR 7.560,–

 

CONSULTATIO-TIPP: Die höheren Umsatzgrenzen und Pauschalsätze machen die Basispauschalierung für viele Einnahmen-Ausgaben-Rechner attraktiver als bisher. Ihre CONSULTATIO-Betreuer:innen prüfen gerne, ob die Pauschalierung für Ihr Unternehmen bereits für 2025 oder ab 2026 steuerlich vorteilhaft sein kann.

Dr. Georg Salcher
Geschäftsführender Gesellschafter Steuerberater

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