Ab Juli: Umsatzsteuer auf bestimmte Lebensmittel sinkt

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Kategorie: Steuerberatung

Die Bundesregierung senkt ab 1. Juli 2026 die Umsatzsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 %. Das soll die Inflation dämpfen. Der neue ermäßigte Steuersatz wird voraussichtlich für Milch und Milchprodukte, frische Eier, Brot und Gebäck, Nudeln, Reis, Mehl, Speisesalz sowie zahlreiche Obst- und Gemüsesorten gelten. Der nötige Parlamentsbeschluss steht allerdings noch aus.

 

 

Quelle: Shutterstock / KI-generiert

Als betroffener Lieferant – und auch als Einkäufer – sind Sie gut beraten, sich zeitgerecht auf den neuen Steuersatz vorzubereiten. So gilt es Buchhaltungssysteme wie Registrierkassen rechtzeitig auf den neuen Steuersatz von 4,9 % umzustellen. Nur dann lässt sich ab Juli 2026 auf Kassenbelegen, Rechnungen, Konten und Saldenlisten der 4,9 %-USt-Betrag getrennt ausweisen. Außerdem müssen Sie die begünstigten Artikel im System dem neuen Steuercode korrekt zuordnen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Preisauszeichnungen (z. B. Regaletiketten) zum Stichtag anzupassen, damit der Steuervorteil tatsächlich beim Kunden ankommt!

Dr. Georg Salcher
Geschäftsführender Gesellschafter Steuerberater

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