Wirtshaus-Paket: 500 Mio. Euro Steuererleichterung für Gastronomie

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Kategorie: Steuerberatung, Covid-19

Mit einer halben Milliarde Euro an Steuerentlastungen will die Bundesregierung der wegen der Corona-Krise schwer angeschlagenen Gastronomie unter die Arme greifen. Den größten Teil dieses „Wirtshaus-Pakets“ macht eine von 1. Juli 2020 bis Jahresende geltende Umsatzsteuersenkung auf nichtalkoholische Getränke aus.

Quelle: shutterstock / Caftor

Ab 15. Mai 2020 dürfen Restaurants und Gasthäuser in Österreich unter strengen Vorgaben wieder aufsperren. Für die schwierige Zeit der knapp zweimonatigen Schließung konnte die Gastronomie bereits auf den Hilfsfonds zurückgreifen sowie Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Nun soll es - zusätzlich zum Fixkostenzuschuss, mit dem bis zu 75 Prozent der Fixkosten für drei Monate übernommen werden - ein Bündel von Steuererleichterungen geben:

  1. Die Umsatzsteuer für alkoholfreie Getränke wird – beginnend mit 1. Juli 2020 - von 20 auf 10 Prozent gesenkt. Für alkoholische Getränke ist eine Senkung aufgrund von EU-Vorgaben nicht möglich. Die Entlastung soll aber explizit nicht an die Gäste weitergegeben werden, sondern ist als zusätzliches Einkommen für die Wirte gedacht.
  2. Gastronomiebetriebe können die Gastgewerbepauschalierung nun bis zu einer Umsatzgrenze von EUR 400.000 anstatt zuvor EUR 255.000 in Anspruch nehmen. Das Grundpauschale wurde auf 15 % der Jahresumsätze erhöht. Das Mindestpauschale beträgt nun EUR 6.000 anstatt zuvor EUR 3.000.
    Eine besondere Unterstützung erhalten auch Dorfwirtshäuser. Für Gastronomiebetriebe in Gemeinden mit bis zu 5.000 Personen wird das Mobilitätspauschale von 2 auf 6 % angehoben und in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern auf 4 %.
  3. Dauerhaft abgeschafft wird die schon lange diskutierte Schaumweinsteuer in Höhe von einem Euro pro Liter.
  4. Die Einstellung von Aushilfskräften soll erleichtert werden - das sorge für Entbürokratisierung.
  5. Die Absetzbarkeit von Geschäftsessen wird von 50 auf 75 Prozent erhöht, ebenso die Steuerfreiheit für Essensgutscheine (von EUR 4,4 auf EUR 8). Diese Maßnahme ist ebenfalls bis Ende des Jahres 2020 befristet.

„Leider geschlossen“ heißt er derzeit allerdings noch für die Nachtgastronomie – hier werde an speziellen Lösungen gearbeitet, ebenso wie für andere Bereiche wie beispielsweise die Veranstaltungswirtschaft.

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