Sanktionsfreie Zeit für mBGM-Säumnisse wird bis 31. März 2020 verlängert

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Kategorie: Personalverrechnung

Am 1. September 2019 ist die gesetzliche „Toleranzfrist“ (Unterbleiben von Säumniszuschlägen und Verzugszinsen für mBGM-Säumnisse) eigentlich abgelaufen. Verlängerung bis 31. März 2020!

Werner Göllner CONSULTATIO-Experte für Lohnverrechnung

Werner Göllner CONSULTATIO-Experte für Lohnverrechnung

Wie Werner Göllner, CONSULTATIO-Experte für Lohnverrechnung, berichtet, hat der zuständige Parlamentsausschuss angesichts der immer noch zahlreichen Probleme mit dem neuen Meldesystem und vieler ungeklärter Clearingfälle nun erfreulicherweise eine Verlängerung der sanktionsfreien Zeit bis 31. März 2020 beschlossen. Damit wird ein wichtiger Zeitpolster für nötige EDV-technische Verbesserungen und Fehlerabklärungen geschaffen.


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