Härtefall-Fonds: Zeitraum wird flexibler, 500 Euro Mindestförderhöhe

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Kategorie: Steuerberatung, Buchhaltung, Covid-19

Seitens der Bundesregierung wurden am 26. April 2020 Nachjustierungen im Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen angekündigt. Seit 4. Mai sind sie nun offiziell. Der bisherige Beobachtunszeitraum wird um weitere drei Monate verlängert und Jungunternehmer können auch bei Gründung zwischen 2018 und 2020 Hilfe beantragen. Als weitere Adaptierung gilt ab sofort eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat.

Was wurde nun nachgebessert? 

  • Es wurde eine Mindestförderhöhe bei 500 Euro pro Monat eingeführt. Das soll verhindern, dass manche Antragsteller weniger bekommen oder ganz durch den Rost fallen, weil die bisherigen Kriterien das so vorsahen.
  • Der bisher geltende dreimonatige Betrachtungszeitraum wird um drei Monate verlängert. Damit werden auch Unternehmer erfasst, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst zu einem späteren Zeitpunkt dokumentieren können. Der Beobachtungszeitraum wird bis zum 15. September 2020 verlängert.
  • Neu ist auch, dass nun weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen muss.
  • Jungunternehmer, die nach dem 1. Jänner 2018 (vorher 1. Jänner 2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Weiters sind eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich sowie eine COVID-19 bezogene Versicherungsleistung kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung.

Die Neuerungen wurden bereits in das Antragsformular eingearbeitet. Bereits eingebrachte Anträge brauchen nicht neuerlich eingereicht werden, sie werden automatisch nach der neuen Richtlinie geprüft.


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