Extraprämie für Unternehmen lockt - 7 bis 14 Prozent Zuschuss

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Kategorie: Buchhaltung, Covid-19

Haben Sie in den vergangenen Monaten auf Anschaffungen für die Firma verzichtet, um liquide zu bleiben? Mit der neuen Investitionsprämie bietet Vater Staat nun freilich einen Anreiz, auch in dieser schwierigen Zeit zu investieren. Das soll den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Die Facts finden Sie hier!

Euroscheine Investitionsprämie

Wofür gibt es Geld?
Sie bekommen die Prämie, wenn Sie ins aktivierungspflichtige und abnutzbare Anlagevermögen neu investieren, materiell oder immateriell. Auch gebrauchte Gegenstände lassen sich fördern, sofern Sie diese neu anschaffen. Die ersten Anschaffungsmaßnahmen – als solche gelten Bestellungen, der Abschluss von Kaufverträgen, Anzahlungen oder Lieferungen – müssen zwischen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 über die Bühne gehen.

... und wofür nicht?
Achtung: Nicht alle Investitionen lassen sich fördern. Ausgeschlossen sind:

  • klimaschädliche Investitionen (z. B. in Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb)
  • der Erwerb von Gebäuden, Grundstücken und Gebäudeanteilen (sofern diese nicht direkt von einem Bauträger erworben werden)
  • Wohngebäude, wenn diese verkauft oder an Private vermietet werden sollen
  • der Kauf von Beteiligungen, sonstigen Gesellschaftsanteilen oder Firmenwerten
  • Finanzanlagen
  • Unternehmensübernahmen
  • und aktivierte Eigenleistungen

Außerdem ist ein Mindestinvestitionsvolumen nötig, um an die Prämie zu kommen.  Es liegt pro Antrag bei EUR 5.000,00 netto. Um diese Summe zu erreichen, lassen sich auch mehrere geringwertige Investitionen in einem Antrag zusammenfassen. Das maximal förderbare Investitionsvolumen pro Unternehmen bzw. Konzern beträgt EUR 50 Mio.

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen ab Inbetriebnahme und Bezahlung übrigens mindestens drei Jahre in einer österreichischen Betriebsstätte verbleiben. Sie dürfen während dieser Sperrfrist nicht verkauft werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss liegt bei 7 % der Anschaffungskosten für die jeweilige Neuinvestition. Betrifft diese die Bereiche Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit oder Life-Science, dann gibt es sogar 14 %! Folgende Anschaffungen fallen beispielsweise in die besonders begünstigte Kategorie:

  • Elektroautos, E-Fahrräder, normale Fahrräder
  • die Schaffung von EDV-Infrastruktur
  • Investitionen in die Herstellung von Pandemieausrüstung sowie rund um die Entwicklung und die Produktion von Medikamenten

Wer kann die Investitionsprämie beantragen?
Alle Unternehmer im Sinne des § 1 UGB mit Sitz in Österreich können – unabhängig von Branche und Größe – die neue Prämie beantragen. Auch Vereine sind antragsberechtigt.

Wie wird die Förderung beantragt?
Der Förderantrag kann zwischen dem 1. September 2020 und dem 28. Februar 2021 online über den aws Fördermanager eingereicht werden. Bekommen Sie eine Förderzusage, müssen Sie binnen dreier Monate ab Inbetriebnahme und Bezahlung Ihrer Investition eine Endabrechnung einreichen. Auch das läuft online über den Fördermanager des aws.

Liegt der beantragte Zuschuss über EUR 12.000,00, dann muss ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter die Abrechnung bestätigen. Das aws überweist den Zuschuss als Einmalzahlung auf Ihr Konto, wenn die Abrechnung vorliegt und geprüft wurde.


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