COVID-Startup-Hilfsfonds: Wer profitiert?

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Kategorie: Startup-Beratung, Covid-19

Um die Finanzierung und Liquidität von Startups sicherzustellen, kann ein Zuschuss im Rahmen des Covid-Startup-Hilfsfonds beantragt werden. Dabei werden Eigenkapital-Investments bis zu einer Höhe von EUR 800.000 verdoppelt. Anträge können ab sofort und bis zum 15. Dezember 2020 bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) eingebracht werden.

Innovative Startups, denen aufgrund der Corona-Krise langsam das Geld ausgeht, werden mit einem aws-Zuschuss auf private Investments unterstützt:

  • Hat ein Startup seit 15. März 2020 frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von privaten (in- oder ausländischen) Investoren von mindestens EUR 10.000 Euro und maximal EUR 800.000 erhalten, so werden diese Mittel durch Zuschüsse verdoppelt.
  • Die Zuschüsse müssen nur im Erfolgsfall zurückgezahlt werden.  
  • Die Antragsstellung erfolgt online über den aws Fördermanager und ist ab sofort bis 15. Dezember 2020 möglich.

Wie stelle ich den Antrag?

  • Die Antragstellung erfolgt online über die Homepage der aws.
  • Eingereicht werden der unterfertigte Antrag sowie eine qualifizierte Bestätigung eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers, dass wesentliche Kriterien erfüllt sind.
  • Der Zuschuss ist flexibel mit anderen aws-Garantien kombinierbar.

Was kann gefördert werden und was nicht?
Ausführliche Informationen zum Covid-Start-up-Hilfsfonds finden Sie HIER

CONSULTATIO-TIPP: Machen Sie sich bereits im Vorfeld mit den umfassenden Detailanforderungen der Richtlinie vertraut oder nehmen Sie umgehend Kontakt auf mit Ihrem/r CONSULTATIO-Betreuer/in.

Des Weiteren wird es neben dem Covid-Startup-Hilfsfonds noch einen Venture Capital Fonds in Höhe von 50 Mio. Euro geben, der zu 50 Prozent staatlich garantiert wird. Detaillierte Informationen folgen laut aws in Kürze.


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