Grundsätzlich kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.
TIPP: Für all jene Steuerpflichtige, die durch ihre CONSULTATIO-Steuerberaterin bzw. ihren CONSULTATIO-Steuerberater vertreten sind, gilt eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2020 bzw 30.4.2020 für die Steuererklärungen 2018, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2019 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden.
Das Formular E1 und die jeweils erforderlichen Beilagen bilden zusammen die Einkommensteuererklärung.
E1a Beilage für betriebliche Einkünfte
E 1a-K Beilage für Kleinbetriebe
E 1b Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
E 1c Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
E 1 kv Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
E 11 Beilage für Beteiligungseinkünfte
E 108c Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie