aws Investitionsprämie ab 1.9.2020 - für Unternehmen, die jetzt investieren

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Kategorie: Buchhaltung, Covid-19

Um die österreichische Wirtschaft zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert. Es soll einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag leisten zur Sicherung von Betriebstätten, Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Münzen Stapel

Die aws Investitionsprämie wird ab 01.09.2020 bei der aws beantragt werden können. Die wesentlichen Eckpunkte stellen sich wie folgt dar:

  • Förderungsfähig sind Unternehmen, unabhängig von der Größe und Branche, die über einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen.
  • Gefördert werden Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden. Mit den Investitionen darf nicht vor dem 01.08.2020 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. Weiters muss mit der Investition jedenfalls vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein.
  • Die Förderungshöhe beträgt generell 7 % der förderfähigen Investitionen und 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit. Es gilt eine Untergrenze von EUR 5.000,- (d.h. kleinere Investitionen können nicht gefördert werden) und eine Obergrenze von maximal EUR 50 Mio. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. als Berechnungsgrundlage herangezogen).

Details zur aws Investitionsprämie


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