Maßnahmen zur Vermeidung von Leerzeiten
- Abbau von Urlaubsguthaben: Vereinbarung erforderlich
- Abbau von Zeitguthaben: Vereinbarung erforderlich
- Reduktion des Beschäftigungsausmaßes (ev. befristet): Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit und Senkung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten: Schriftliche Vereinbarung erforderlich
- Altersteilzeit bei jenen Arbeitnehmern, die altersmäßig dafür in Frage kommen und sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllen: Schriftliche Vereinbarung erforderlich
- Unbezahlte Urlaube: Vereinbarung erforderlich
- Bildungskarenzen oder Bildungsteilzeiten, sofern von Arbeitnehmerseite Interesse an einer Weiterbildung besteht und diese vom AMS bewilligt wird: Vereinbarung erforderlich
- Aussetzungsvereinbarungen (Beendigung mit Wiedereinstellungszusage, Arbeitnehmer beziehen dazwischen Arbeitslosengeld): Vereinbarung erforderlich.
- Sonderbetreuungszeit: Besondere Freistellung mit Entgeltfortzahlung und staatlicher 1/3-Entgelterstattung für den Arbeitgeber, Vereinbarung erforderlich
- Beendigung von Dienstverhältnissen durch Arbeitgeberkündigung: Dabei ist auf Kündigungsschutzbestimmungen zu achten (z.B. drohende Sozialwidrigkeitsanfechtung bei älteren Personen, besonderer Kündigungsschutz von Schwangeren, Frühwarnsystem ...)
- Beendigung von Dienstverhältnissen durch einvernehmliche Auflösungen: Vereinbarung erforderlich – jederzeit möglich (Achtung ev. frühwarnpflichtig)
Frühwarnsystem: In welchen Fällen müssen Arbeitgeber Kündigungen anzeigen?
Bei Arbeitgeber-Kündigungen in folgenden Fällen:
- Betriebe mit 20 – 100 Beschäftigten: ab 5 Arbeitskräften
- Betriebe mit 100 – 600 Beschäftigten: ab 5 von 100 Arbeitskräften
- Betriebe mit mehr als 600 Beschäftigten: ab 30 Arbeitskräften
- ab 5 Arbeitskräften, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahme: Saisonbetriebe
Bitte beachten Sie:
- Wenn Arbeitsverhältnisse auf Initiative des Arbeitgebers einvernehmlich gelöst werden, zählen sie zu den aufzulösenden Arbeitsverhältnissen.
- Die Verpflichtung zur Anzeige besteht auch bei Insolvenz.
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Ihre CONSULTATIO-BeraterInnen stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.