Abgabenentrichtung via SEPA-Einzug

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Kategorie: Steuerberatung

Seit 1. Juli 2019 besteht die Möglichkeit für die Einziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Voraussetzung ist, dass das Abgabenkonto keinen vollstreckbaren Rückstand ausweist, kein Antrag auf Zahlungserleichterung bzw. auf Aussetzung der Einhebung eingebracht und kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abgabepflichtigen eröffnet wurde.

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Die Einziehung mittels SEPA-Lastschriftmandat erfolgt dann unabhängig von etwa entstehenden Gutschriften oder vom Bestehen eines allfälligen Guthabens auf dem Abgabenkonto. Der eingezogene Betrag wird jedenfalls für die Abdeckung der fälligen Einkommensteuer-Vorauszahlung verwendet. Sollte diese durch eine zwischenzeitlich einlangende Gutschrift bereits abgedeckt sein, kann der eingezogene Betrag zur Verrechnung mit anderen fälligen Abgaben verwendet werden.


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