Ziel der Überbrückungsgarantie ist - wie berichtet - eine Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.
- Was ist seit 17. Juli neu?
Das Ausschlusskriterium „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) wurde für Klein- und Kleinstunternehmen (max. 49 Beschäftigte, max. EUR 10 Mio. Umsatz oder EUR 10 Mio. Bilanzsumme) aufgehoben. Damit können diese Unternehmen auch die Garantie mit einer 90 %- oder einer 100 %-Garantie der aws beanspruchen.
Für mittlere und große Unternehmen gilt die Prüfung auf „UiS“ weiterhin unverändert. - Zusätzlich wurde auch bei den 80 % De-Minimis-Garantien das Erfordernis, dass die URG-Kriterien nicht erfüllt sein dürfen (d.h. es liegt Reorganisationsbedarf vor) eliminiert.
Somit ist die Prüfung auf URG-Kriterien nach der Garantierichtlinie für aws Überbrückungsfinanzierungen nicht mehr erforderlich. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
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