Mit Hilfe dieser ersten Förderung sollen von der Covid-19 Krise besonders betroffene Härtefälle bei den Ein-Personen-Unternehmen, den Kleinstunternehmern, den neuen Selbständigen und den freien Dienstnehmern unterstützt werden.
Liegen die Fördervoraussetzungen vor, kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu € 1.000,00 beantragt werden. Ob und in welchem Ausmaß die Förderung zusteht, können Sie anhand der CONSULTATIO-Checkliste überprüfen.
Für nähere Informationen verweisen wir auf die Homepage der WKÖ
In den nächsten Tagen sollen Informationen über die bereits angekündigte zweite Auszahlungsphase folgen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Überprüfung des Vorliegens der Förderkriterien sowie der Antragsstellung!
Förderanträge können ab Freitag 27.03.2020 - 17:00 online über die WKÖ eingebracht werden.