DSGVO verschlafen? Jetzt heißt es schnell sein!

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Kategorie: Steuerberatung, Unternehmensberatung

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Monaten ein Thema für Unternehmen in der EU, die personenbezogene Daten verarbeiten – und somit nahezu alle Unternehmen: Vom Einzelunternehmen bis zum Konzern. Auch Freiberufler, Ärzte, Ziviltechniker, Architekten und ihre Praxen bzw. Kanzleien sind betroffen. Ebenso sind Vereine mit ihrer Tätigkeit von der DSGVO erfasst.

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Die DSGVO tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft. Falls Sie es bisher verabsäumt haben, sich mit den Anforderungen auseinander zu setzen und die Umsetzung im Unternehmen zu planen ist es jetzt höchste Zeit!

Die Erfassung, Prüfung und fallweise Meldung von datenschutzrelevanten Verarbeitungen von Kunden- bzw. Mitarbeiterdaten kann ein zeitaufwändiger Prozess sein und auch grundlegende Änderungen in firmeninternen Abläufen, wie Verträgen, AGBs, etc., erforderlich machen.

Falls Sie dafür Hilfe benötigen unterstützen das CONSULTATIO-Team und ihre IT-Partnerunternehmen Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie uns dafür umgehend: office(at)consultatio.at


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