Das neue Meldesystem der Krankenkassen mit schlankeren Strukturen und mehr Effizienz

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Kategorie: Personalverrechnung

Aus den regionalen Gebietskrankenkassen soll eine einheitliche Österreichische Gesundheitskasse werden. Damit sind große organisatorische Änderungen verbunden. Die Medien berichten seit Monaten über die Fusion, die politische Debatte ist hitzig. Dadurch wird eines leicht übersehen: dass es bereits mit 1. Jänner 2019 eine Modernisierung der Sozialversicherung gab, die noch die rot-schwarze Regierung beschlossen hat.

Diese Modernisierung bringt die größten Veränderungen im Melde- und Beitragswesen seit vielen Jahren. Die Änderung ist notwendig geworden, weil das bestehende Beitragssystem als nicht mehr zeitgemäß gilt. Es beruht auf zwei Meldungen: Monatlich werden die Beitragsgrundlagen für die gesamte Firma gemeldet, einmal jährlich hingegen die Beitragsgrundlagen jedes einzelnen Dienstnehmers. 

Dieses duale Design bedeutet: Die Betriebe führen die Beiträge zwar monatlich ab, doch die Sozialversicherung kann einem einzelnen Versicherten weder einen bestimmten monatlichen Beitrag noch eine individuelle Beitragsgrundlage zuordnen. Verliert dann etwa jemand seinen Job und ist das Arbeitslosengeld zu berechnen, ist es den Behörden nicht möglich, den aktuellen Verdienst heranzuziehen. Stattdessen berechnen sie den Anspruch, indem sie das Entgelt des vorletzten oder letzten Kalenderjahres vor Eintritt der Arbeitslosigkeit hernehmen. Als Hauptgrund für die Reform gelten jedoch Probleme in Sachen Pensionskonto. Ohne die Informationen zur laufenden monatlichen Beitragsgrundlage können die Daten dort nicht aktuell sein. 

Eckpfeiler und Vorteile des neuen Systems

Haben Sie als Dienstgeber die CONSULTATIO mit der Durchführung der Lohn- und Gehaltsverrechnung beauftragt? Dann lehnen Sie sich entspannt zurück. Sie sollten die Umstellung nicht großartig bemerken, denn unsere Teams sind mit dem neuen System schon bestens vertraut. Auch die Softwareschmieden des Landes hatten mehrere Jahre Zeit, die Programme anzupassen. Die Weiterbildungsinstitute freuen sich wiederum seit Monaten über ausgebuchte Seminare zum Thema Umstellen der Lohnverrechnung. 

2019 nun der große Wechsel: Die Anmeldung wird simpler, Daten gehen nicht mehr mehrfach an die Sozialversicherung, Differenzen lassen sich schneller klären. Das neue System soll einfacher sein und Unternehmen wie Dienstnehmern folgende Vorteile bringen: 

  • Die Beitragsgrundlagen werden künftig monatlich gemeldet. Das verringert zugleich die Meldungsarten. Denn viele Meldungen entfallen – wie etwa der Jahreslohnzettel bei Austritt oder die Anmeldung fallweise Beschäftigter.
  • Ein neues Tarifsystem löst das bis­herige Beitragsgruppenschema ab. Das System ist dreistufig aufgebaut. Es ermöglicht, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen einfach, verständlich und rasch zu übernehmen.
  • Im Vergleich zum derzeitigen Beitragsgruppenschema ist das kommende Tarifmodell im Umfang auf ein Fünftel verringert.
  • Differenzen mit den Krankenkassen klären die Firmen derzeit noch telefonisch oder schriftlich. Künftig schickt ein neues elektronisches Clearing unklare Fälle gleich direkt an die Lohnsoftware zurück. Dort werden sie automatisiert verarbeitet. Zwischen der Lohnverrechnungsstelle und der GKK gibt es also in Zukunft viel weniger direkten Kontakt.
  • Die Versicherten profitieren, indem sich die ­Meldungen des Dienstgebers zeitnah nachvollziehen lassen. Die Sozialversicherungsträger und andere Behörden können so die monatliche Beitragsgrundlage für ihre Aufgaben nutzen. Das entlastet die Bürger und die Dienstgeber, weil die Dienstgeberbestätigungen wegfallen.

Sanktionen für Meldeverstöße entschärft

Wenn Kontrolleure in einen Betrieb kommen und auf Personen treffen, die der Dienstgeber nicht vor Arbeitsantritt angemeldet hat, setzt es Strafen. Die Bußgelder sind ab 1. Jänner 2019 geringer: Der Beitragszuschlag liegt dann bei EUR 400,– pro Person und EUR 600,– für den Prüfeinsatz. Unverändert bleibt die zusätzlich drohende Verwaltungsstrafe. 

Für alle anderen Meldeverstöße sind Säumniszuschläge vorgesehen, die mit dem Fünffachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage pro Kalendermonat gedeckelt sind. Das ergibt EUR 870,– für 2019. Davon ausgenommen sind jedoch Anmeldeverstöße: Sie schlagen sich je fehlende oder fehlerhafte Meldung mit EUR 50,– zu Buche. Weil die Systemumstellung so weitreichend ist, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2019, in der die Behörden keine Säumniszuschläge verhängen. Auch von dieser Begünstigung sind die Anmeldeverstöße ausgenommen!


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