Joschi Radlbrunner hat die Finanz- und Wirtschaftskrise erfolgreich übertaucht, voll unternehmerischer Energie im Jahre 2010 plant er gleich mit zwei Unternehmen - ein Hotel im sonnigen Kärnten und ein Restaurant in der schönen Steiermark - satte Gewinne einfahren. Beide Betriebe werden als Einzelunternehmen geführt. Er möchte den neuen Gewinnfreibetrag im vollen Umfang nutzen, damit er keinen Euro an möglicher Steuerersparnis auslässt. Im kärntnerischen Hotel wird sein Gewinn voraussichtlich EUR 40.000,- betragen, der steirischen Genusstempel wird immerhin noch EUR 10.000,- einspielen. Investitionen in begünstigungsfähigen Sachanlagen werden allerdings nur in der Steiermark iHv EUR 1.000,- erforderlich sein.
Von seiner Gattin, der kompetenten und hilfsbereiten Steuerberaterin Andrea Pröllopatsch-Radlbrunner hat er gehört, dass bei mehreren begünstigungsfähigen Einkunftsquellen der Steuerpflichtige frei entscheiden kann, in welchem Ausmaß er den Grundfreibetrag von EUR 3.900,- entsprechend der Bemessungsgrundlage von EUR 30.000,- aufteilt. Was wird sie Joschi raten?
a) Zuordnung entsprechend dem Gewinnverhältnis
b) Zuordnung zum Hotel: EUR 2.600,- zum Restaurant: EUR 1.300,-
c) Zuordnung zur Gänze dem Hotel
d) Zuordnung zur Gänze dem Restaurant. |