 | Mag. Siegfried Scheiner
Gesetzesnovelle
Meldepflicht für Schenkungen
Steuerfrei erben und schenken – das ist seit dem 31. Juli 2008 möglich! Der Haken: Nun kommt eine Meldepflicht für Schenkungen. Im Schenkungsmeldegesetz sind massive steuerliche Mehrbelastungen für Vermieter versteckt. Wie der Fiskus künftig beim Vermögenszuwachs durch Aktien mitkassiert, wird noch heftig diskutiert.
Wir erinnern uns: Zuerst hat der Verfassungsgerichtshof die Erbschafts- und dann die Schenkungssteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Am 31. Juli 2008 ist die von den Höchstrichtern festgelegte Frist ausgelaufen – und die beiden Abgaben sind endgültig passé. Geht es nach einer dem neuen Gesetz, sind Schenkungen unter Lebenden auch künftig beim Fiskus anzuzeigen. Das neue Meldesystem soll es den Behörden leichter machen, Abgabenhinterziehungen aufzudecken.
Die CONSULTATIO-ExpertInnen haben das neue Gesetz bereits kritisiert: Der anfallende Verwaltungsaufwand belastet die Wirtschaft. Zum anderen können auch die geplanten Meldepflichten nicht verhindern, dass Vermögen transferiert wird. Denn durch steuerfreie Schenkungen lassen sich abgabenpflichtige Quellen bequem von einem zu einem anderen Steuerpflichtigen verlagern – und so Einkommen- oder Körperschaftsteuern kräftig sparen. Die entsprechenden Gestaltungsmodelle liegen bereits auf dem Schreibtisch, das Meldesystem würde daran nichts ändern.
Höhere Toleranzschwellen für Verwandte, hohe Strafen bei Verstößen
Übertragen nahe Verwandte Vermögen von weniger als EUR 50.000,– untereinander, bleibt dies von der neuen Meldepflicht ausgenommen. Handelt es sich hingegen bei den Beschenkten nicht um Angehörige, muss die Anzeigengrenze EUR 15.000,– betragen. Der Entwurf sieht eine Meldefrist von drei Monaten ab Erwerb vor. Die Anzeige hat elektronisch zu erfolgen. Wer sich nicht an die Meldepflicht hält, wird laut Fiskus mit einer saftigen Finanzstrafe in der Höhe von 10 % des übertragenen Vermögenswertes rechnen müssen. Im Fall des Falles heißt das: Obwohl kein Cent an Abgaben hinterzogen wurde, muss dennoch Strafe gezahlt werden – nur weil die Meldung nicht fristgerecht erfolgt ist! Das Tüpfelchen auf dem „i“: Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nicht mehr zulässig, wenn die Anzeigefrist bereits mehr als ein Jahr abgelaufen ist.
Steuerfreiheiten mit Schattenseiten
Die Regierungsvorlage enthält versteckte Mehrbelastungen an Einkommensteuern für Vermieter. Demgemäß ist bei Schenkungen von Liegenschaften ab 1. August 2008 kein Antrag auf Aufwertung auf die Verkehrswerte möglich. Die Buchwerte des Rechtsvorgängers sind als Abschreibungsbasis zu übernehmen.
Vermögenszuwachssteuer – alles noch offen
Völlig in der Luft hängt die viel diskutierte „Vermögenszuwachssteuer“. Kommt sie, kommt sie nicht? Und wenn sie kommt, was wird besteuert, wer hebt die Steuern ein und was kommt dabei heraus? Der politischen Diskussion kann man entnehmen, dass die Finanz vor allem Immobilien- und Aktiengewinne ins Visier nehmen will. Bei Aktien ist von einer Ausweitung der Spekulationsfrist die Rede. Bereits im Vorfeld wurden von zahlreichen Interessengruppen großzügige Ausnahmen gefordert, insbesondere für die „kleinen Häuselbauer“ und für Pensionsvorsorge-Produkte. Das einzige, was derzeit sicher scheint: Die geplante Sanierung unseres Gesundheitssystems wird mit der Vermögenszuwachssteuer nicht gelingen. Ihre CONSULTATIO-Berater informieren Sie jedenfalls über die weiteren Entwicklungen.
01.07.2008
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