Verpflichtend ab 1.1.2010

EORI-Nummer für Zollangelegenheit mit Drittländern


Unternehmen, die im Export und Import mit Drittländern (außerhalb der EU) tätig sind, müssen zur Identifizierung eine EU-weit gültige Nummer führen - die so genannte EORI-Nummer. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich das Europäische Registrierungs- und Identifikationssystem „Economic Operators Registration and Identification“. Die Nummer ist unabhängig von der Inanspruchnahme eines Spediteurs und muss von jedem Importeur bzw. Exporteur selbst beantragt werden.

Seit 1.9.2009 muss die EORI-Nummer bei jeder Ausfuhr und Einfuhr und bei jedem Kontakt mit der Zollbehörde angeführt werden. Während einer Übergangsfrist bis 31.12.2009 können Unternehmen anstelle dieser Nummer die Umsatzsteueridentifikationsnummer verwenden. Ab 1.1.2010 ist die Anwendung der EORI-Nummer jedoch verpflichtend. Sie kann elektronisch bei der Zollverwaltung beantragt werden. Da allein in Wien mehrere Tausend Unternehmen das Procedere auf sich nehmen müssen, empfehlen wir, den Antrag so bald wie möglich einzubringen, um die EORI-Nummer rechtzeitig zu erhalten.

So funktioniert der Antrag:

1. Registrierung
Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das Internet (https://zoll.bmf.gv.at/eori). Als Hilfestellung für das Ausfüllen des Antrags kann man sich auf der Homepage des BMF einen Leitfaden unter https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezoll/ downloaden.

2. Ausdruck, Unterzeichnung und Versendung
Nach erfolgter Registrierung bekommt die Firma ihren Antrag im PDF-Format per E-Mail zugeschickt. Dieser muss anschließend ausgedruckt, unterzeichnet und an das zuständige Zollamt per Post oder Fax geschickt werden. Unternehmen mit Sitz in Wien können den Antrag an das für sie zuständige Kundenteam vom Zollamt Wien schicken oder an das Zollamt Wien Brehmstraße 14, A-1110 Wien, Telefon 01/79 590 - 0, Fax 01/51 433 – 5961000

3. Zuteilung der EORI-Nummer durch das BMF
Das Bundesministerium für Finanzen rechnet mit einer Bearbeitungsdauer der Registrierungsanträge von mindestens 10 bis 14 Tagen. Besonders in der jetzigen Startphase kann es aber auch zu längeren Wartezeiten kommen. Deswegen empfehlen wir Ihnen so rasch wie möglich unter dem oben angeführten Link die Registrierung zu beantragen. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen Ihre CONSULTATIO-BeraterInnen!



26.11.2009

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