Gebührenfreie Änderung noch bis zum 31.12.2009 möglich

Rechtsformbezeichnung rasch ummelden

Wer seinen Rechtsformzusatz gebührenfrei ändern möchte, der sollte dies noch im Jahr 2009 machen, denn bestehende OEGs und KEGs müssen bis dahin umfirmiert werden - Personengesellschaften können nur mehr als OG oder KG gegründet werden. Auch bereits bis Ende 2006 protokollierte Einzelunternehmer haben bis spätestens Ende 2009 den Zusatz „eingetragene(r) Unternehmer(in)“ bzw. „e.U.“ im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und im Firmenbuch eintragen zu lassen.

Procedere
Bis Jahresende ist ein Antrag auf Änderung der Rechtsformbezeichnung beim Firmenbuch zu stellen. Dieser ist gebührenfrei, sofern keine weiteren gebührenpflichtigen Änderungen beantragt werden. Von der Gerichtsgebührenbefreiung nicht erfasst sind jedoch Anträge auf Änderungen der Firma, die über eine bloße Änderung des Rechtsformzusatzes hinausgehen sowie Anträge, die ab 01.01.2010 gestellt werden. Entspricht der Unternehmer der Verpflichtung nicht, werden ab Anfang 2010 keine weiteren Eintragungen in das Firmenbuch vorgenommen („Firmenbuchsperre“). Das Gericht könnte in diesem Falle sogar Zwangsstrafen verhängen.

Neuer Firmenwortlaut
Im Geschäftsverkehr darf ab 2010 nur mehr der neue Firmenwortlaut verwendet werden. Das bedeutet, dass E-Mail-Signaturen, Briefpapier, AGB, Homepages, etc. umbenannt werden müssen.

Ausnahme
Eine bestehende OHG darf den Zusatz „OHG” behalten und muss nicht umfirmiert werden, es besteht jedoch die Möglichkeit dies freiwillig zu tun.

Musteranträge
CONSULTATIO stellt Ihnen alle Musteranträge der Wirtschaftskammer auf Eintragung der Rechtsformzusatzänderung (OEG auf OG beziehungsweise KEG auf KG) sowie Eintragung des Rechtsformzusatzes „e.U“ zur Verfügung. Gerne hilft Ihnen auch Ihr CONSULTATIO-Team!

Rechtsformanpassung e.U
Rechtsformanpassung KEG
Rechtsformanpassung OEG

 




11.11.2009

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