Reverse-Charge auf B2B-Dienstleister ausgeweitet

Umsatzsteuer: 2010 bringt massive Änderungen


Wenn Sie als Unternehmer grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen, sollten Sie genau wissen, wer in welchem Staat Umsatzsteuer zu zahlen hat – oder auch nicht! Ab dem nächsten Jahr gelten dafür neue Spielregeln. Wer sie missachtet, riskiert Geldstrafen und eine Doppelbesteuerung.

Ab 1. Jänner 2010 ist in Sachen Umsatzsteuer vieles anders: Das Budgetbegleitgesetz 2009 tritt in Kraft und setzt Vorgaben der EU um. Bei internationalen Dienstleistungen dreht sich künftig vieles um die Frage: Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht?

B2B oder B2C? Ein Buchstabe macht den Umsatz!

„Business to Business“-Umsätze
Bei länderübergreifenden Dienstleistungen unter Unternehmern („B2B“) gilt künftig prinzipiell das Empfängerortprinzip, das heißt: Die „sonstige Leistung“ ist im Staat des Leistungsempfängers steuerpflichtig. Somit findet die schon bekannte Steuerschuldumkehr („Reverse-Charge“) statt. Der Empfänger muss die Umsatzsteuerschuld in seiner Umsatzsteuererklärung deklarieren. Ist er Unternehmer mit Vorsteuerabzug, findet keine Zahlung statt. Neu sind ab 2010 auch die strengeren Aufzeichnungspflichten: Der leistende Unternehmer hat seinen „Exportumsatz“ in die „Zusammenfassende Meldung“ aufzunehmen.

„Business to Consumer“-Umsätze
Bei Dienstleistungen an Privatleute („B2C“) kommt das Unternehmensortprinzip zum Tragen: Die Umsatzsteuer ist in jenem Land zu zahlen, wo die leistende Firma sitzt. Berät also ein Wiener Anwalt eine englische Privatfrau, fließt die Umsatzsteuer an den österreichischen Fiskus.

Die EU verkauft das „Mehrwertsteuerpaket“ als Vereinfachung – was angesichts einer Fülle von Ausnahmeregeln doch eher nach einem Lippenbekenntnis klingt … Die wichtigsten Ausnahmen – etwa bei „Grundstücksleistungen“ oder für die Gastronomie – finden Sie hier.

Aus für die EU-widrige Pkw-Eigenverbrauchsteuer
Vermietet eine deutsche Leasingfirma ein Auto an einen privaten Konsumenten aus Österreich, ist die Umsatzsteuer in Deutschland zu bezahlen. Mietet hingegen ein rot-weiß-rotes Unternehmen den Wagen, darf sich der österreichische Fiskus über die Umsatzsteuer freuen. So sehen es die zuvor beschriebenen „B2C“- und „B2B“-Regeln vor.

Damit ist auch dem steuerlichen Katz-und-Maus-Spiel rund um das Leasing deutscher Pkws durch österreichische Firmen mit 1. Jänner 2010 ein Ende gesetzt: Österreich verbietet bekanntlich jeglichen Vorsteuerabzug, wenn Unternehmer hierzulande Autos leasen. Daher wichen bislang viele heimische Betriebe fürs Leasing nach Deutschland aus und holten sich – die noch bis 31. Dezember 2009 geltende Rechtslage nützend – dort die Umsatzsteuer vom Fiskus zurück. Die österreichische Finanz kassierte dann wiederum (klar EU-rechtswidrig) Eigenverbrauchsteuer, um sich keine Abgaben entgehen zu lassen.

Apropos Pkw: Für kurzfristiges Vermieten (maximal 30 Tage) wird es künftig eine Ausnahme geben. Ob Privater oder Firmenkunde: Über die Umsatzsteuer darf sich jenes Land freuen, in dem der Autoschlüssel übergeben wurde.

Achtung auf die Rechnung
Sobald Sie als Unternehmer auf einer Rechnung Umsatzsteuer ausweisen, muss sie im Sinne der Rechnungslegung auch fließen: Und zwar in dem Land, wo Ihr Betrieb sitzt. Und das auch dann, wenn Sie in diesem Fall eigentlich gar keine Umsatzsteuer berappen hätten müssen. Im schlimmsten Fall – falsch ausgestellte Rechnung! – wird doppelt Steuer fällig, weil sie im „richtigen“ Staat nochmals zu zahlen ist. Vermeiden Sie einen solchen Super-Gau, indem Sie rechtzeitig mit Ihrem CONSULTATIO-Berater sprechen!

Weitere Änderungen

• UVA-Grenze angehoben
Ab 1. Jänner 2010 entschärft der Fiskus die Meldepflicht, indem er die Umsatzschwelle für den vierteljährlichen Voranmeldungszeitraum von EUR 22.000,– auf EUR 30.000,– anhebt: Wer darüber liegt, muss monatlich zur UVA antreten, sofern er nicht befreit ist!

• Mehrwertsteuererstattung neu geregelt
Anders sehen in Zukunft auch die Regeln für die Erstattung von ausländischen Vorsteuern aus. Ab 1. Jänner 2010 ist dafür das heimatliche Betriebsstätten-Finanzamt zuständig, die Antragsfrist endet dann erst am 30. September des Folgejahres. Bisher waren es der 30. Juni und die Finanzbehörde jenes Landes, in dem die Vorsteuern anfielen. Als antragswilliger Unternehmer haben Sie und Ihre CONSULTATIO-BetreuerInnen es somit näher … und drei Monate länger Zeit!

Autor: Mag. Barbara DIETL



28.09.2009

zurück
Consultatio Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse
jetzt anmelden
Service
HOME  ·  DRUCKVERSION  ·  GLOSSAR  ·  NEWSLETTER  ·  IMPRESSUM  ·  SITEMAP  ·  AGB  ·  English
© CONSULTATIO Unternehmensgruppe - Karl-Waldbrunner-Platz 1, A-1210 Wien - Österreich - T: +43 1 27775-0, Fax DW 279 - E: office@consultatio.at
Die Consultatio bietet Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Lohnverrechnung und vieles mehr in Wien. Wir helfen auch bei Betriebsübergaben und Betriebsübernahmen. Zum Thema Betriebsübergaben hatten wir auch schon einige Events bei uns in Wien. Außerdem ist die Consultatio in Osteuropa aktiv. Unsere Steuerberater sind nicht nur in Wien, sondern auch in Osteuropa in Tschechien, Ungarn, Slowenien und der Slowakei aktiv.
 
Bei der Consultatio geht es nicht nur um Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung, sondern auch um Unternehmensberatung. Egal ob Großkonzern oder KMU, wird helfen allen Klienten Steuern zu sparen. Gerade im Bereich der KMU haben wir viele Erfahrungen: Hier stehen wir nicht nur als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, sondern auch bei Betriebsübergaben beratend zur Seite. Gerne unterstützen wir KMU auch in der Buchhaltung oder bei der Lohnverrechnung. Unsere Steuerberater haben sich in den 40 Jahren Unternehmensgeschichte in Wien viel Expertise in der Zusammenarbeit mit KMU angeeignet.
 
Consultatio-Leistungen kompakt:
Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Lohnverrechnung, Hilfe bei Betriebsübergaben – nicht nur in Wien, sondern auch in Osteuropa!
 
Klienten: Vom Großunternehmen über KMU bis zu Selbständigen.
 
Wenn Sie einen guten Steuerberater in Wien suchen, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – mit uns können Sie Steuern sparen!