| AÖFV | Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung Quelle: BMF |
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| Abfertigung | Grundsätzlich versteht man unter Abfertigung eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Seit 2003 existiert in Österreich ein neues Modell, wobei der Arbeitgeber monatlich an die Mitarbeitervorsorgekasse einzahlt. Anspruch auf Auszahlung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. |
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| Abgabenschuld | Verbindlichkeit einer bestimmten Person (Abgabenschuldner) gegenüber einer Behörde. Die Verbindlichkeit verpflichtet zur Zahlung von Abgaben in der festgelegten Höhe (persönliche Zahlungspflicht). Quelle: BMF |
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| Abschlussprüfer | siehe Wirtschaftsprüfer |
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| Absetzbetrag | Ein Absetzbetrag wird von der nach Anwendung des Steuertarifs ermittelten Steuer abgezogen und verringert somit die Steuerschuld. Beispiele für Absetzbeträge sind: Alleinverdienerabsetzbetrag (siehe Alleinverdiener), Alleinerzieherabsetzbetrag (siehe Alleinerzieher), Arbeitnehmerabsetzbetrag, Grenzgängerabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag. |
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| AG | siehe Aktiengesellschaft |
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| AK | siehe Arbeiterkammer |
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| AktG | siehe Aktiengesetz |
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| Aktiengesellschaft (AG) | Gesellschaftsform, bei welcher das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Eigentümer der Aktiengesellschaft sind die Besitzer der Aktien. Zur Gründung bedarf es der Aufbringung des Mindestkapitals. Quelle: in den meisten Fällen kommt es zu einer Gründungsprüfung durch |
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| Aktiengesetz (AktG) | Gesetzliche Vorschriften für Aktiengesellschaften. siehe bka.ris.gv.at |
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| Alleinerzieher | Alleinerzieher ist, wer mindestens sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer ehelichen oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt und für mindestens ein Kind den Kinderabsetzbetrag erhält. Quelle: BMF |
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| Alleinverdiener | Alleinverdiener im steuerlichen Sinn ist, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt oder wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem unbeschränkt steuerpflichtigen Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und einer der beiden für mindestens ein Kind den Kinderabsetzbetrag erhält. In beiden Fällen dürfen die Einkünfte des (Ehe-) Partners bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Quelle: BMF |
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| Anlaufverlust | Verluste, der bei der Errichtung, Wiederaufnahme oder Erweiterung eines Unternehmens oder einer Tätigkeit entsteht. Entsteht v.a. bei Betriebseröffnungen. Quelle: Skriptum Steuerrecht I + II |
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| Ansässigkeit | "Ein Begriff der Doppelbesteuerungsabkommen. Man ist in jenem Staat "ansässig", in dem man "unbeschränkt steuerpflichtig" ist. Trifft das für beide Vertragstaaten zu, dann besteht "Ansässigkeit" in dem Staat, in dem sich der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" befindet." Quelle: BMF |
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| Anspruchszinsen | Der Steuerpflichtige hat innerhalb einer bestimmten Frist, die Einkommensteuer zu bezahlen. Wird diese Frist versäumt, so werden Anspruchszinsen fällig. Waren die Einkommensteuervorauszahlungen zu hoch, so erhält der Steuerpflichtige Zinsen gutgeschrieben. Quelle: waren die Einkommensteuervorauszahlungen zu gering, so hat der |
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| Arbeiterkammer | Die Arbeiterkammer ist die Interessensvertretung sämtlicher Arbeitnehmer, wobei kein Wahlrecht bezüglich der Mitgliedschaft besteht. siehe www.arbeiterkammer.at |
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| Arbeitnehmerveranlagung | Erwartet der Lohnsteuerpflichtige eine Rückzahlung der Lohnsteuer, so kann er bei der Finanzbehörde eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Dies trifft etwa dann zu, falls man nicht ganzjährig beschäftigt war, oder falls Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag besteht und dies nicht in der laufenden Lohnabrechnung berücksichtigt wurde. |
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| Arbeitsverhältnis | siehe Dienstverhältnis |
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| Arbeitsvertrag | Ist die Verpflichtung eine Person, für jemand anderen eine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich verfasst sein, um Gültigkeit zu erlangen, ist eine mündliche Vereinbarung ausreichend. Der Arbeitnehmer hat jedoch Anspruch auf einen Dienstzettel. |
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| Außergewöhnliche Belastungen | Unter folgenden Voraussetzungen kann der Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen absetzen, um seine Steuerschuld zu verringern: |
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| Austritt | Unter Austritt versteht man die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. Ein Austritt ist nur möglich, falls der Arbeitgeber einen Grund zum Austritt gesetzt hat (z.B. Missachtung der Arbeitnehmerschutzvorschriften). |
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