Ab 2007 neue Vorschriften

Verlustabzug bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern

Bisher konnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner nur ihre Anlaufverluste (Verluste der ersten drei Jahre ab Eröffnung eines Betriebes) in zukünftigen Gewinnjahren ausgleichen, dies allerdings zeitlich unbeschränkt. Ab der Veranlagung 2007 können auch jene Verluste vorgetragen werden, die nach der dreijährigen Anlaufphase entstehen. Der Haken dabei: Der Verlustabzug wird auf die Verluste der jeweils letzten drei Jahre beschränkt.

Beispiel 1

Ein nicht bilanzierender EDV-Dienstleister hat im Jahr 2002 sein Unternehmen eröffnet. Die Geschäfte laufen von Anfang an gut und er schreibt regelmäßig Gewinne. Im Jahr 2006 hat er einen schweren Unfall und ist sieben Monate berufsunfähig. Er erleidet einen Verlust in Höhe von EUR 30.000,-. Vorteil der neuen Regelung: Der EDV-Dienstleister kann – im Gegensatz zu bisher – den Jahresverlust 2006 mit Gewinnen der Jahre 2007 bis 2009 verrechnen.

Achtung: Das Gesetz sieht leider keine Übergangsregelung vor! Somit verfallen noch nicht verbrauchte Anlaufverluste aus den Jahren 2003 und früher, wenn sie nicht durch Gewinne im Jahr 2006 ausgeglichen werden konnten. Bei der Veranlagung 2007 sind nur noch Verluste der Jahre 2004 bis 2006 abzugsfähig.

Beispiel 2

Ein nicht bilanzierender Händler von alten Schallplatten hat im Jahr 2002 seinen Betrieb eröffnet. Im Eröffnungsjahr erzielt er einen Verlust in Höhe von EUR 100.000,-, weil er sich einen großen Vorratsbestand an alten Schallplatten zulegt und außerdem in seine Geschäftseinrichtung investieren muss. Bis zum Jahr 2005 kann er erst die Hälfte seines Verlustvortrages steuerlich verwerten. Nach bisheriger Rechtslage hätte er unbeschränkt Zeit gehabt, um auch die restlichen EUR 50.000,- an Verlustvortrag mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Damit ist es nun leider vorbei. Wenn Ende 2006 nicht der gesamte Verlust ausgeglichen werden kann, dann verfällt der Verlustvortrag aus 2002 endgültig. Die neue Regelung ist in diesem Fall von Nachteil.

Nähere Auskünfte über die Möglichkeiten, Ihr steuerliches Jahresergebnis zu gestalten, erteilen Ihnen gerne Ihre CONSULTATIO-BetreuerInnen.




29.12.2006

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