Fiskus reagiert auf steigende Treibstoffpreise

Seit 1. Juli 2008 - Höheres Pendlerpauschale und Kilometergeld


Das Parlament hat am 6. Juni 2008 höhere Sätze für das Pendlerpauschale und das Kilometergeld beschlossen. Die neuen Absetzbeträge sind seit 1. Juli 2008 in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen und gelten zunächst bis 31. Dezember 2009.

Das Pendlerpauschale deckt Aufwendungen der Arbeitnehmer ab, welche Entfernungen zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Für das kleine Pendlerpauschale ist lediglich die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort ausschlaggebend, das große Pendlerpauschale steht hingegen nur zu, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel entweder nicht vorhanden oder dessen Nutzung nicht zumutbar ist.


  1. Kleines   1.7.2007 - 30.6.2008 seit 1.7.2008
  Pendlerpauschale in EUR/Jahr in EUR/Jahr  
       
  20-40 km 546,00 630,00  
  40-60 km 1.080,00 1.242,00  
  darüber 1.614,00 1.857,00  
       
  2. Großes 1.7.2007 - 30.6.2008 ab 1.7.2008  
  Pendlerpauschale      
       
  2-20   km 297,00 342,00  
  20-40 km 1.179,00 1.356,00  
  40-60 km 2.052,00 2.361,00  
  darüber   2.931,00     3.372,00  
  3. Kilometergeld bis 30.6.2008     seit 1.7.2008
  in EUR/Jahr in EUR/Jahr
       
  PKW und Kombi 0,376    
  gerundet: 0,38 0,42  
       
  Motorräder bis 250cm3 0,119    
  gerundet: 0,12 0,14  
       
  Motorräder über 250cm3 0,212    
  gerundet: 0,22 0,24  
       
  Zuschlag für 0,045    
  mitbeförderte Personen gerundet: 0,05     0,05  




17.09.2008

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