CONSULTATIO zeigt, wo 2009 noch gespart werden kann
Nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeiten
Kurz vor Jahresende empfiehlt sich auch für DienstnehmerInnen noch einmal ein kleiner Steuer-Check. Lesen Sie die folgenden Steuertipps und holen Sie (gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber) noch ein Maximum an Vorteilen heraus:
1.) Zukunftssicherung
Prämien, die Ihr Arbeitgeber für Lebens -Kranken- und Unfallversicherungen bezahlt, sind bis zu einem Betrag von € 300 pro Jahr steuerfrei, wenn dies alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern bekommen.
2.) Weihnachtsgeschenke und Betriebsveranstaltungen
Geschenke an Dienstnehmer sind bis zu einem Betrag von € 186 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es müssen Sachzuwendungen sein, Warengutscheine und Goldmünzen sind erlaubt. Geldgeschenke sind nicht begünstigt. Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, z.B. Betriebsausflug und Weihnachtsfeier sind bis zu einem jährlichen Betrag von € 365 pro Arbeitnehmer steuerfrei.
3.) Kinderbetreuungskosten
Das ist heuer erstmals möglich: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen einen Zuschuss von maximal EUR 500 jährlich für die Betreuung eines Kindes, das zum 01.01.2009 nicht älter als 10 Jahre war, steuerfrei geben. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Zuschuss allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird. Der Zuschuss wird nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt, sondern an die Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Hort) oder an die pädagogisch qualifizierte Person, die das Kind beaufsichtigt.
4.) Ausnutzung des Jahressechstels
Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) sind bis zu einem Sechstel Ihres Jahresbezuges mit 6% zu versteuern. Meistens erhalten Sie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur in Höhe Ihres Grundbezuges. Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen werden nicht berücksichtigt. Wohl aber erhöhen sie Ihr Jahressechstel. Eine Jahresprämie in Höhe des nicht ausgenützten Jahressechstels kann mit 6% versteuert werden.
5.) Frist für die Arbeitnehmerveranlagung
Wenn Sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen, dann müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellen. Dazu haben Sie 5 Jahre lang Zeit. Verschenken Sie kein Geld und bedenken Sie, dass die Frist für die Abgabe der Erklärung 2004 am 31.12.2009 abläuft.
6.) Werbungskosten
Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit, wie z.B. Fortbildungskosten, Fachliteratur, doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen etc. müssen bis 31.12.2009 bezahlt werden, damit sie heuer noch steuerwirksam werden.
7.) Spenden
Ab 2009 können erstmals Spenden an Institutionen, die mildtätigen Zwecke bzw. der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe dienen, als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Die begünstigten Institutionen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht. Die Absetzbarkeit ist mit 10% des Vorjahreseinkommens begrenzt. Spenden aus dem Betriebsvermögen können zusätzlich bis zu einem Betrag von 10% des Vorjahresgewinnes zu als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
8.) außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten, Zahnarztkosten, Ausgaben im Zusammenhang mit einer Behinderung mindern als außergewöhnliche Belastung Ihr Einkommen. Auch hier kommt es auf die Zahlung an. Für einige dieser Ausgaben wird ein Selbstbehalt in Höhe von max. 12% des Einkommens abgezogen. Es ist sinnvoll, möglichst alle Ausgaben in einem Jahr zu bezahlen, damit der Selbstbehalt nur einmal abgezogen wird.
17.12.2009
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