QualitätsSicherung (A-QSG)

Überprüfte Qualität in der Abschlussprüfung: Das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) fordert eine externe Qualitätsprüfung für Abschlussprüfer. Abschlussprüfer von nicht börsenotierten Unernehmen hatten sich bis spätestens 31. Dezember 2010 einer externen Qualitätsprüfung zu unterziehen; das Prüfungsintervall beträgt sechs Jahre. Abschlussprüfer von börsenotierten Unternehmen haben bereits jetzt die Absolvierung einer externen Qualitätsprüfung nachzuweisen; das Prüfungsintervall ist auf drei Jahre verkürzt.

Die CONSULTATIO ist freiwillig nun schon zum zweiten Mal zu diesem strengen „Examen“ angetreten und hat es erfolgreich bestanden. Als Qualitätsprüfer fungierte eine eigens dafür zugelassene externe und unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei. Sie hat der CONSULTATIO per Bescheid die hohe Qualität ihres Prüfungsbetriebes bestätigt. „Die CONSULTATIO ist eine der wenigen Kanzleien in Österreich, die für die Prüfung von börsenotierten Unternehmen zertifiziert sind“, kommentiert CONSULTATIO-Partner Mag. Peter Kopp das erfreuliche Ergebnis. 

 

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